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Kapitel 1: Einführung in die Rechnungslegung und das Bil ... / 4.3 Grundsatz: Anknüpfung an die Niederlassung

Prof. Dr. Hanno Merkt
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Rz. 208

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich kommen im Internationalen Handelsrecht unterschiedliche Anknüpfungen in Betracht, darunter die Anknüpfung an den Ort der Niederlassung, das Gründungs- bzw. Organisationsstatut, die Staatsangehörigkeit, das Domizil, den Normzweck und schließlich das Wirkungsstatut. Gegen das Gründungs- bzw. Organisationsstatut spricht, dass dieses Statut für den Geschäftsverkehr nicht hinreichend offenkundig ist, was gerade im Handelsverkehr von überragender Bedeutung ist. Eine Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit, die von der Gleichsetzung der Kaufmannseigenschaft mit der Rechts- und Geschäftsfähigkeit geleitet ist, verkennt den grundlegenden Unterschied, der darin besteht, dass die Geschäftsfähigkeit willensunabhängig ist, während die Kaufmannseigenschaft willensgesteuert ist. Das Domizil scheidet aus, weil der Domizilbegriff zu unbestimmt erscheint und zudem ein Doppel- oder Mehrfachdomizil möglich ist. Einer Anknüpfung an den Normzweck oder das Wirkungsstatut (insbesondere das jeweilige Vertragsstatut) kommt nicht in Frage, weil sie keine einheitliche und kontinuierliche Anknüpfung gewährleisten. Ob und nach welchen Regeln der Kaufmann Rechnung legt, kann nicht vom konkreten Sachkontext abhängen, sondern muss dauerhaft und abstrakt feststehen. Dies folgt schon aus der Natur der Rechnungslegung. Mithin kommt als sachgerechter und funktionierender Anknüpfungspunkt nur die Niederlassung des Kaufmanns in Betracht. Dafür spricht insbesondere, dass der Niederlassungsstaat von der unternehmerischen Betätigung in der Regel am stärksten betroffen ist.

 

Rz. 209

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Ob und nach welchen Regelungen der Einzelkaufmann oder die unternehmenstragende (Personen- oder Kapitalgesellschaft) Rechnung zu legen hat, beurteilt sich mithin n...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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