Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entstehung

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Säumniszuschlag wird kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf verwirkt. Auf ein > Verschulden kommt es nicht an (BFH 145, 1 = BStBl 1986 II, 122; vgl AEAO zu § 240 Nr 5). Bei der Entstehung des Säumniszuschlags hat das FA deshalb kein > Ermessen; er kann lediglich erlassen werden, wenn seine Einziehung unbillig ist (> Rz 13 ff). Es entsteht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 12 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe beträgt 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalen...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 4 Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Rechnungen über Zahlungen vor Leistungsausführung sind zulässig. Neben den Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG muss in der Rechnung ein Hinweis enthalten sein, dass damit Voraus- oder Anzahlungen abgerechnet werden, auf den voraussichtlichen Zeitpunkt oder den Kalendermonat der Leistung, auf die Höhe der Anzahlung und den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag. Durch die Erteilu...mehr

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Griechenland / 4. Körperschaftsteuer

Rz. 159 Die Körperschaftsteuer für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt 24 % (Art. 58 G. 4172/2013). Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften wird zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen differenziert. Während einbehaltene Gewinne lediglich mit 10 % besteuert werden, werden an die Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne zusätzlich auch als Gesellschafter-Einkommen...mehr

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Brasilien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 42 Mindestkapitalvorschriften existieren im brasilianischen Recht der Limitada nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen – dazu gehören Handelsunternehmen, die im Im- und Export tätig sind. Für sie verlangt die zuständige Außenhandelsbehörde SECEX (siehe Rdn 16) eine "zur Betreibung der Geschäfte erforderliche" Mindestkapitalausstattung. Das Gesellschaftskapital ein...mehr

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Belgien / 4. Steuersätze

Rz. 161 Ab dem Veranlagungsjahr 2021 beträgt der allgemeine Steuersatz der Gesellschaften 25 %. Der Tarif der Körperschaftsteuer wurde somit ansehnlich verringert. Rz. 162 Seit dem Veranlagungsjahr 2007 besteht für Gesellschaften des Weiteren die Möglichkeit, ihre Steuerbemessungsgrundlage im Wege eines fiktiven Zinsabzuges auf Eigenkapital zu verringern (Art. 205bis EStG). D...mehr

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England und Wales1 England ... / (4) Steuertarif und Veranlagung

Rz. 570 Aufgrund der Tatsache, dass die Körperschaftsteuer jährlich neu erhoben wird, wird auch der Steuertarif in jedem Jahr neu beschlossen. Zudem sind noch verschiedene Steuersätze nach Größenklassen der Gesellschaften zu unterscheiden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Steuertarife und Größenklassen:[93]mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend werden Besonderheiten bei der Rechnungstellung betrachtet, die bei elektronischen Rechnungen, Teilleistungen, Dauerleistungen, verbilligten Leistungen an Angehörige, Anzahlungen, innergemeinschaftlichen Leistungen, in Reverse-Charge-Fällen, bei Reiseleistungen, Differenzbesteuerungsfällen und bei Beherbergungsumsätzen zu beachten sind. Gesetze, Vorschri...mehr

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England und Wales1 England ... / (3) Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 567 Die Körperschaftsteuer wird jeweils für ein englisches Steuerjahr erhoben, das vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres reicht. Die Namensbezeichnung des Steuerjahres ergibt sich jeweils aus dem Anfangsjahr, so dass z.B. das Steuerjahr 2005 vom 1.4.2005 bis zum 31.3.2006 läuft. Rz. 568 Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesellschaften ihre Gewinne nach Geschä...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Besteuerung der ansässigen Gesellschafter

Rz. 577 Die Besteuerung der Dividenden ist komplex. Hierunter fallen Bar- und Sachdividenden, die nach den zivilrechtlichen Regelungen für ordentliche Gewinnausschüttungen ausgeschüttet werden. Das englische Recht behandelt die Körperschaftsteuer im Grundsatz als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Gesellschafters und beinhaltet ein partielles Anrechnungssytem. Rz. 578...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Körperschaftsteuer

Rz. 363 Das steuerpflichtige Einkommen von in Spanien ansässigen juristischen Personen unterliegt der Körperschaftsteuer. Es gelten das am 1.1.2015 in Kraft getretene Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS)[221] und die Gesetze, die die verschiedenen sog. Sondertatbestände (regímenes especiales) der Steuer regeln, mit Ausnahme der Genossenschaften[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.2 Zeitliche Zuordnung der Angaben zum Besteuerungszeitraum

Rz. 92 Die Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben bei der Selbstanzeigehandlung erfordert die Richtigstellung (Rz. 118ff.) des Fehlers bzw. der Unterlassung für den jeweiligen Besteuerungszeitraum. Die nicht aufgedeckte, stillschweigende Steuernachentrichtung, sei es durch einfache Nachentrichtung, sei es durch "Nachversteuerung" in einem anderen Besteuerungszei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. ABC der Anzahlungen auf AK

Rn. 39 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Anzahlungen auf AK (zum Auslaufcharakter der Vorschrift s Rn 37)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Zeitpunkt der Aufwendung der Anzahlungen auf AK (§ 7a Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 2 S 3–5 EStG legen den Zeitpunkt fest, zu dem Anzahlungen auf AK aufgewendet sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Allg Auswirkungen auf die Vornahme erhöhter Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf AK/Teil-HK (§ 7a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erlaubte eine Vorschrift (s Rn 37), dass bei einem WG bereits erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für AK/Teil-HK vorgenommen werden, konnten, so waren die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen mit folgender Maßgabe anzuwenden (§ 7a Abs 2 S 1 EStG): an die Stelle der AK/HK treten die Anzahlungen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anzahlungen auf AK, Teil-HK (§ 7a Abs 2 EStG)

A. Überblick Rn. 37 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht mehr relevante Vorschriften (zB § 7f Abs 3 EStG, § 81 Abs 4 Nr 2b EStDV, § 82f Abs 4 EStDV) erlaubten erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK bzw auf Teil-HK. § 4 S 2, 5 InvZulG 2007 und § 5 S 2, 5 InvZulG 2010 ordneten nur noch die entsprechende Anwendung von § 7a Abs 2 S 3–5 EStG an. § 7a A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 37 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht mehr relevante Vorschriften (zB § 7f Abs 3 EStG, § 81 Abs 4 Nr 2b EStDV, § 82f Abs 4 EStDV) erlaubten erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK bzw auf Teil-HK. § 4 S 2, 5 InvZulG 2007 und § 5 S 2, 5 InvZulG 2010 ordneten nur noch die entsprechende Anwendung von § 7a Abs 2 S 3–5 EStG an. § 7a Abs 2 EStG ha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 109 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Vorschriften über die Angabepflichten nach IAS 2 enthalten keinen Hinweis darauf, an welcher Stelle des Jahresabschlusses diese Angaben vorzunehmen sind. Eine Angabepflicht bedeutet somit nicht, dass diese Angaben immer im Anhang (notes) vorzunehmen sind. Vielmehr können sie in Bilanz, GuV oder Anhang gemacht werden. Ebenso ist in den An...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 23 regelt die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten und sonstiger mit der Fremdkapitalaufnahme in Verbindung stehender Kosten einschließlich der Angabepflichten im Anhang (IAS 23.2). Die tatsächlichen oder kalkulatorischen Kosten des Eigenkapitals einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht als Schuld zu q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. ABC der Teil-HK

Rn. 41 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teil-HK sind die Aufwendungen, die bis zum Ende des Wj durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines WG entstanden sind (BFH BStBl II 1986, 367; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 19), dh, es kommt darauf an, ob sie nach den GoB zu aktivieren wären (glA Kratzsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten orientiert sich auf theoretischer Basis an den Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert unterblieben wären (IAS 23.10). Diese Zuordnung ist eindeutig möglich, wenn eine Finanzierung speziell für den Erwerb bzw. Herstellung eines q...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Beginn der Absetzungsperiode

Rn. 212 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungsperiode für die AfA (inkl AfaA) beginnt mit der Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG (BFH BStBl II 2011, 929; R 7.4 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 293). Dies bedeutet (§ 9a EStDV): "Jahr der Anschaffung" = Jahr der Lieferung (§ 9a Hs 1 EStG). "Angeschafft" ist ein WG, sobald der Erwerber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der HK/AK (§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Anrechnung vorgezogener erhöhter Absetzungen/Sonderabschreibungen auf das AfA-Volumen (§ 7a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Soweit der StPfl bereits erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hatte, reduzierte sich dadurch das AfA-Volumen für die Zeit nach Anschaffung/Herstellung des WG (§ 7a Abs 2 S 2 EStG). Die Vorschrift betrifft somit das AfA-Volumen und betrifft nicht den Begünstigungszeitraum (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Inhalt des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 8 EStG ordnet Aufzeichnungspflichten an, falls das WG zu einem BV gehört. Dann sind erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nur zulässig, wenn die WG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, das enthalten muss (§ 7a Abs 8 S 1 EStG): Tag der Anschaffung/Herstellung AK/HK (entsprechend: Teil-AK, Teil-HK, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die AfA-Bemessungsgrundlage

Rn. 444 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG sah als AfA-Bemessungsgrundlage dieselbe wie § 7 Abs 4 EStG vor, da § 7 Abs 5 EStG nur andere AfA-Sätze und damit einen anderen AfA-Zeitraum regelt, aber nicht eine andere AfA-Bemessungsgrundlage. Rn. 445 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dies bedeutete: Teil-HK waren nicht begünstigt Anzahlungen auf AK waren nicht begünstigt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 WG können sein:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG regelt inmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcf) Keine Herstellungskosten

Rn. 390c Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Keine HK sind zB der Wert der eigenen Arbeitsleistung (BFH BStBl II 1995, 713; H 6.4 EStH 2020) die Kosten für ein nicht verwirklichtes Bauvorhaben, wenn das geplante und das tatsächlich errichtete Gebäude völlig verschieden sind und die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH BStBl II 1984, 303; 1984, 306)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Behandlung der nachträglichen HK/AK bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rn. 25 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 24). Rn. 26 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel 1: Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 279 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Durch das StÄndG v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) wurde die degressive AfA in § 7 Abs 2 EStG eingefügt. Seitdem wurde die Vorschrift wiederholt geändert, insb der in § 7 Abs 2 S 2 EStG angeführte AfA-Höchstsatz verschiedentlich herab- und heraufgesetzt. Rn. 280 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85a Sonderr... / 2.1 Gesetzlich festgelegte Abschlagszahlungen der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 haben die Krankenkassen, abweichend von § 85 Abs. 2 Satz 1, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 jeweils 90 % der im Jahr 2019 gezahlten Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen als Abschlagszahlung an die zuständige KZV zu leisten. Dabei haben die KZVen wie bereits im Jahr 2020 geschehen so auch im Jahr 2021 die Möglichkeit erhalten, auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85a Sonderr... / 2.4 Auswirkungen auf den Honoraranteil der Festzuschüsse für die Regelversorgung mit Zahnersatz (Abs. 4)

Rz. 7 Festzuschüsse für die Regelversorgung mit Zahnersatz nach § 55 gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung. Für Fälle, in denen im Rahmen der COVID-19-Pandemie die vertragszahnärztliche Versorgung nicht durch die Zahlung von Abschlägen nach Abs. 1 sichergestellt werden kann, steht es den Partnern der regionalen Gesamtverträge nach Abs. 4 Satz 1 frei, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85a Sonderr... / 2.2 Ausgleich etwaiger Überzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Weil nach der Gesetzesbegründung spätestens nach dem Ende der COVID-19-Pandemie im vertragszahnärztlichen Bereich erhebliche Nachholeffekte eintreten werden, sind die von den Krankenkassen geleisteten Überzahlungen über das tatsächliche Leistungsgeschehen hinaus in den Folgejahren von den KZVen vollständig an die Krankenkassen zurückzuerstatten. Übersteigt die von den K...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 11 Abs. 2 S. 2 bei USt-Vorauszahlungen und Dauerfristverlängerung

Zur Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 EStG ist nicht nur erforderlich, dass die betreffenden Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums von bis zu 10 Tagen vor bzw. nach Beendigung des KJ gezahlt werden, sondern auch, dass die Ausgaben innerhalb dieses Zeitraums fällig sind. USt-Vorauszahlungen für den Monat Dezember (bzw. für das IV. Quartal) bei der Gewinnermit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 86 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Ist-Versteuerung von Anzahlungen usw. (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG)

2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr