Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.5 Ablehnung einer Festsetzung (Satz 3 Alt. 2)

Rz. 34 Von der Freistellung von einer Steuer durch Freistellungsbescheid ist die Ablehnung einer Festsetzung zu unterscheiden. Bei der Ablehnung einer Steuerfestsetzung handelt es sich nicht um eine verbindliche Entscheidung darüber, dass eine Steuer nicht entstanden ist, sondern darüber, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Steuerbescheids im geprüften Einzelfall n...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 71 § 155 Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt und enthält Regelungen zur ausschließlich automationsgestützten Festsetzung von Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und damit verbundenen Verwaltungsakten sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen. In allen ab dem 1.1.2017 anhängigen Steuerverfah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / 4.4 Aufzeichnungspflichten

Der am IOSS-Verfahren teilnehmende Unternehmer oder sein Vertreter haben, getrennt von den übrigen Umsätzen, folgende Angaben zu machen[1]: EU-Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der Lieferort liegt Beschreibung und Menge der gelieferten Gegenstände Datum der Lieferung Bemessungsgrundlage unter Angabe der verwendeten Währung jede anschließende Änderung der Bemessungsgrundlage anzuwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / 2.4 Aufzeichnungspflichten

Der am OSS-Verfahren teilnehmende Drittstaatsunternehmer hat für alle dem besonderen Besteuerungsverfahren unterliegenden Leistungen – getrennt von den Aufzeichnungen für die übrigen Umsätze – folgende Angaben zu machen[1]: EU-Mitgliedstaat des jeweiligen Verbrauchs der sonstigen Leistungen (Leistungsort) Art der erbrachten sonstigen Leistung Datum der Leistungserbringung Bemess...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / 3.4 Aufzeichnungspflichten

Im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 5 UStG erbringen, unterliegen den gleichen Aufzeichnungspflichten wie Drittstaatsunternehmer, die wegen der Erbringung derartiger Leistungen am OSS-Verfahren teilnehmen (vgl. Tz. 2.4). Unternehmer, die eine zentrale Anlaufstelle wegen der Ausführung von innergemeinschaftlichen Fernverkäufen u...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Vermieter od... / 3.2.1 Nebenkosten bei Wohnraummietvertrag

Als Nebenkosten werden beim Wohnraummietvertrag üblicherweise diejenigen Betriebskosten bezeichnet, die ein Vermieter gemäß Vereinbarung im Mietvertrag, mit Ausnahme der sogenannten Verwaltungskosten, auf seinen Mieter abwälzen kann. Werden die Betriebskosten nicht ausdrücklich im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, muss sie der Vermieter tragen. Praxis-Tipp Heiz- und Warm...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Vermieter od... / 8 Die Pflichten des Mieters

Bei den Pflichten eines Mieters unterscheidet man zwischen den Haupt- und Nebenpflichten. Eine der Hauptpflichten des Mieters ist die Zahlung der Miete (§ 535 Abs. 2 BGB). Außerdem hat er die eventuell vereinbarten Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zu leisten. Zu den Nebenpflichten des Mieters gehört es, das Mietgut sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Man...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Einbeziehung von Steuerabzugsbeträgen und getrennt festgesetzten Vorauszahlungen (Abs. 3)

Rz. 8 Steuerabzugsbeträge (LSt, KapESt) und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind nach § 276 Abs. 3 AO in die Aufteilung einzubeziehen. Für die getrennte Festsetzung ist dabei allein der formale Akt maßgebend. Sie ist z. B. dann gegeben, wenn die Festsetzung der Vorauszahlungen im Zusammenhang mit einer Einzelveranlagung eines der beiden zusammenveranlagten Ehegatten er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.2 Steuerabzugsbeträge, getrennt festgesetzte Vorauszahlungen

Rz. 15 Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen (vgl. dazu Rz. 8-10), die vor der Stellung des Aufteilungsantrags entrichtet worden sind, werden nach § 276 Abs. 6 S. 1 AO angerechnet. Das Gesetz hat sie wegen des Zwangs zur Entrichtung, der nur gegenüber einem der Gesamtschuldner ausgeübt worden ist, den Zahlungen nach dem Aufteilungszeitpunkt gleichgest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Abs. 1 und 2 gelten sowohl für alle Aufteilungsfälle, d. h. sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer[1] als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen[2] und von Steuernachforderungen.[3] Abs. 3 ist in erster Linie auf die Aufteilung der veranlagten Steuer zugeschnitten. Bei der Aufteilung gemeinsam festgesetzter Vorauszahlungen kommt die Einbeziehung von S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.2 Erstattungsanspruch bei Überzahlung (Satz 2)

Rz. 16 Ist der gezahlte Betrag höher als der auf den Zahlenden entfallende Aufteilungsbetrag, so ist der überschießende Betrag nach § 276 Abs. 6 S. 2 AO unabhängig davon zu erstatten, ob die Anteile der anderen Gesamtschuldner bei diesen beigetrieben werden können.[1] Da die Aufteilung die Tilgungswirkung der über den Aufteilungsbetrag hinaus geleisteten Zahlungen rückwirken...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 269 AO gilt sowohl für Anträge auf Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für solche auf Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 274 AO ist in allen Fällen anwendbar, in denen die Aufteilung anderenfalls nach den §§ 270–273 AO zu erfolgen hätte. Er gilt also nicht nur für die Aufteilung der veranlagten Steuer, sondern auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 278 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 279 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.1 Nach dem Aufteilungsstichtag geleistete Zahlungen

Rz. 14 Für Zahlungen vor dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt ist es – abgesehen von den Fällen des § 276 Abs. 3 AO – bedeutungslos, von wem oder auf wessen Rechnung sie geleistet wurden.[1] Deshalb hat ein Gesamtschuldner, der vor dem maßgebenden Zeitpunkt Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet hat, die den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, insow...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Für den Fall der Aufteilung von Vorauszahlungen schreibt § 272 Abs. 1 S. 3 AO nach Durchführung der Veranlagung die Vornahme einer abschließenden Aufteilung vor. Die Vorschrift enthält damit eine § 279 Abs. 1 S. 2 AO vorgehende Spezialregelung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Vollständige Tilgung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 9 Sind die rückständigen Steuern getilgt, ist der Antrag auf Aufteilung grundsätzlich unzulässig[1], da er seinen Zweck, die Vollstreckung zu beschränken, nicht mehr erfüllen könnte. Dabei ist es gleichgültig, welcher Gesamtschuldner die Schuld getilgt hat und ob dies durch Zahlung oder Aufrechnung[2] geschehen ist. Der Umstand, dass Steuerabzugsbeträge oder getrennt fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 277 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen. Auf Streitigkeiten über die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO findet die Vorschrift keine Anwendung. Ist der Aufteilungsbescheid selbst unanfechtbar, gebietet die Vorschrift keine Vollstreckungsbeschränkung für den Zeitraum bis zur unanfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 276 AO regelt, welche Beträge Gegenstand der Aufteilung sind. Die Abs. 1 und 2 legen den für die Bestimmung der aufzuteilenden Steuer maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser hängt davon ab, ob der Aufteilungsantrag vor oder nach Einleitung der Vollstreckung gestellt wird. Im ersten Fall ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer[1], im zwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Abs. 6 S. 2 regelt eine besondere Form des Erstattungsanspruchs und ist damit lex specialis im Verhältnis zu § 37 Abs. 2 AO. Soweit sich bei der Aufteilung von Vorauszahlungen eine Überzahlung gegenüber dem Aufteilungsbetrag ergibt, tritt Abs. 6 S. 2 hinter § 270 Abs. 1 S. 6 AO als lex specialis zurück.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Entbehrlichkeit einer Entscheidung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Einer Entscheidung über den Aufteilungsantrag bedarf es nicht, wenn – trotz Einleitung der Vollstreckung – keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen und eventuell bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Dies gilt nach § 272 Abs. 1 S. 3 AO allerdings nicht für die Aufteilung der veranlagten Steuer, wenn eine Aufteilung rückständiger Vorauszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 5 Säumniszuschläge, Zinsen, Verspätungszuschläge (Abs. 4)

Rz. 11 Nach § 276 Abs. 4 AO gehören die Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge, nicht dagegen die anderen steuerlichen Nebenleistungen[1] zur rückständigen Steuer. Nach heute einhelliger Ansicht setzt die Aufteilung der Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge nicht voraus, dass die ihrer Entstehung zugrunde liegende Steuer ihrerseits noch ganz oder teilw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn – Abschlagszahlungen auf Sondervergütungen erfüllungswirksam?

Leitsatz Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Sachverhalt Die Klägerin, die seit August 2000 bei der Beklagten beschäftigt ist, erhielt im Juni 2021 ein Urlaubsgeld i.H.v. 809 EUR...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Aufteilung weiterer Vorauszahlungen und einer etwaigen Abschlusszahlung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Nach § 272 Abs. 1 S. 2 AO gilt ein Antrag auf Aufteilung von Vorauszahlungen "zugleich als Antrag auf Aufteilung der weiteren im gleichen Veranlagungszeitraum fällig werdenden Vorauszahlungen und einer etwaigen Abschlusszahlung". Damit soll verhindert werden, dass zwischen der Aufteilung der rückständigen Vorauszahlungen und der endgültigen Aufteilung nach der Veranlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der Vorauszahlungen vor Veranlagung (Abs. 1)

2.1 Vorläufige Aufteilung (Abs. 1 S. 1) Rz. 4 Für die Aufteilung rückständiger Vorauszahlungen steht – abgesehen von dem in Abs. 2 geregelten Fall der Aufteilung erst nach der Veranlagung – noch kein endgültiger Aufteilungsmaßstab zur Verfügung, weil die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr der Vorauszahlung noch nicht feststehen. Deswegen kann zunächst nur eine vorläufige Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Entgegen seiner zu eng gefassten Überschrift legt § 272 AO nicht nur den Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen fest, sondern regelt allgemein die Bedingungen für deren Aufteilung. Abs. 1 betrifft den Fall, dass vor der Veranlagung über die Aufteilung der Vorauszahlungen entschieden wird. S. 1 legt den dafür geltenden Aufteilungsmaßs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 272 AO regelt die Aufteilung von Vorauszahlungen, die gem. § 37 EStG auf die ESt zu entrichten sind. Während der Erhebungsdauer der VSt (d. h. für die Zeit bis 31.12.1996) galt die Vorschrift auch für die Aufteilung der gem. § 21 VStG darauf zu entrichtenden Vorauszahlungen. Keine Anwendung fand die Vorschrift demgegenüber auf die Aufteilung noch nicht fälliger Viert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.3 Abschließende Aufteilung (Abs. 1 S. 3-6)

Rz. 9 § 272 Abs. 1 S. 3 AO schreibt eine abschließende Aufteilung nach Durchführung der Veranlagung vor. Sinn dieser Vorschrift ist es, die nur auf der Grundlage eines vorläufigen Maßstabs vorgenommene Aufteilung nach dem endgültigen Maßstab zu korrigieren. Die abschließende Aufteilung ist daher grundsätzlich zwingend.[1] Eine Einschränkung entsprechend § 279 Abs. 1 S. 2 AO ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1 Vorläufige Aufteilung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 4 Für die Aufteilung rückständiger Vorauszahlungen steht – abgesehen von dem in Abs. 2 geregelten Fall der Aufteilung erst nach der Veranlagung – noch kein endgültiger Aufteilungsmaßstab zur Verfügung, weil die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr der Vorauszahlung noch nicht feststehen. Deswegen kann zunächst nur eine vorläufige Aufteilung durchgeführt werden.[1] Nach § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Entgegen seiner zu eng gefassten Überschrift legt § 272 AO nicht nur den Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen fest, sondern regelt allgemein die Bedingungen für deren Aufteilung. Abs. 1 betrifft den Fall, dass vor der Veranlagung über die Aufteilung der Vorauszahlungen entschieden wird. S. 1 legt den dafür geltenden Aufteilungsmaßstab fest. S. 2 erstreckt die Wirkunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 272 Abs. 1 S. 2 AO modifiziert das Antragserfordernis des § 268 AO für weitere im gleichen Zeitraum fällig werdende Vorauszahlungen und eine etwaige Abschlusszahlung. § 272 Abs. 1 S. 3 AO stellt insofern eine Sonderregelung gegenüber § 279 Abs. 1 S. 2 AO dar, als die abschließende Aufteilung der Vorauszahlungen nach Veranlagung auch dann zu erfolgen hat, wenn keine V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Erstmalige Aufteilung nach Veranlagung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass erst nach Durchführung der Veranlagung über einen davor gestellten Aufteilungsantrag entschieden wird. Da der endgültige Aufteilungsmaßstab in diesem Fall bereits feststeht, kommt die Anwendung des vorläufigen Aufteilungsmaßstabs nach Abs. 1 S. 1 nicht mehr in Betracht. Die Aufteilung der Vorauszahlungen hat vielmehr von vornherein nach de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Der in S. 1 festgelegte Aufteilungsmaßstab und die sich aus S. 2 ergebende Bindung an die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen gilt auch in den Fällen der §§ 271-273 AO, d. h. für die Aufteilung der VSt sowie von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen. § 274 AO erlaubt abweichend davon unter bestimmten Voraussetzungen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der rückständigen Steuer (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 270 S. 1 AO ist die rückständige Steuer im Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG ergeben würden. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Besteuerungsgrundlagen (zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) hätte bei der – durch einen progressiven Tarifverlauf gekennzeichneten – ESt den Ehegatten mit dem niedriger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.2 Nebenkosten

Rz. 391 Schulden liegen auch vor, wenn der Leistungsberechtigte die vom Vermieter geforderten Vorauszahlungen (nach entsprechender Leistung des Jobcenters) erbracht hat, es aber zu einer berechtigten Heizkostennachforderung (bzw. Nebenkostennachforderung) kommt (vgl. BSG, Urteil v. 30.3.2017, B 14 AS 13/16 R ). Rz. 391a Die Frage, ob und bei welchen Sachverhaltskonstellationen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 3. § 650v BGB, die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und die Makler- und Bauträgerverordnung

Rz. 6 Weitere Vorschriften, die besonderen Einfluss auf die Inhalte von Bauträgerverträgen haben, sind § 650v BGB, § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und §§ 3, 7 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) . Nach § 650v BGB können in Bauträgerverträgen Abschlagszahlungen nur verlangt werden, soweit sie entsprechend der Verordnung über Abschlagsza...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 6. Abschlagszahlungen

Rz. 76 Bezüglich der Fälligkeit von Abschlagszahlungen gibt es keine besondere Regelung beim Verbraucherbauvertrag. Geregelt ist nur, dass die Obergrenze der Abschlagszahlungen nicht 90 % der Gesamtvergütung übersteigen darf, § 650m Abs. 1 BGB. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich im Übrigen nach § 632a Abs. 1 BGB, sodass Abschlagszahlungen nur in Höhe des Werts der ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Abschlagszahlungen

Rz. 144 Allerdings enthalten die VOB/B und das BGB Regelungen, nach welchen der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, sodass die Nachteile der Pflicht zur Vorleistung angemessen abgemildert werden. Rz. 145 Abschlagszahlungen sind vorläufige Zahlungen auf Grundlage einer vorläufigen Berechnung und sagen zunächst nichts darüber aus, ob die beanspruchte Zahlung auch r...mehr