Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)
Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr