Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch > Verwaltungsakt , der als Abrechnungsbescheid bezeichnet wird (vgl § 218 Abs 2 AO). Grundlage für die Verwirklichung von Steueransprüchen ist nicht die entstandene St... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG)

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2010 (Wegfall der Förderung durch die > Bundesagentur für... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abschlagszahlungen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der > Arbeitgeber hat bei jeder Lohnzahlung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Das gilt grundsätzlich auch für Abschlagszahlungen. § 39b Abs 5 EStG lässt bei Lohnabrechnungszeiträumen von nicht mehr als fünf Wochen zu, dass die LSt nicht bei den Abschlagszahlungen, sondern erst bei der Lohnabrechnung einbehalten wird, wenn di... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Höhe der Steuerbefreiung

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Höhe der Steuerbefreiung wird in § 3 Nr 21 Satz 1 EStG mit 24 000 EUR beziffert. Dies ist der Systematik des EStG geschuldet, das auf den > Veranlagungszeitraum abstellt. In § 3 Nr 21 Satz 3 EStG ist jedoch geregelt, dass sich für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorgelegen haben, der Steuerfreibetrag um... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG)

Tz. 212 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 EStG bzw § 8a Abs 1 S 2 KStG noch um Zu- und Abr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Größe I: In der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenes EK

Tz. 258 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einem mehr als 50%igen schädlichen Beteiligungserwerb (Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 KStG) ist das gesamte EK anzusetzen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen nicht 100 % der Anteile von einem Erwerber bzw einem Erwerberkreis erorben werden. Die Worte "in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK" bedeuten, dass zur Ermittlung der ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Berechnungsschema

Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als BE bzw BA ausgewirkt (s ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Exkurs: Abgrenzung zu Werk- und Dienstleistungsverträgen

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das AÜG und in seiner Folge die steuerliche Haftung des § 42d Abs 6 bis 8 EStG sind nicht anwendbar, wenn der ArbN iRe Werkvertrags (§ 631 BGB) oder – seltener – eines selbständigen Dienst- (§ 611 BGB) oder Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) für ein anderes Unternehmen tätig wird. In der Abgrenzung dieser Vertragsarten von der ArbN-Über... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.2 Steuerbetrag

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die VZ-Festsetzung ist die im Bescheid festgesetzte Steuer.[1] Erfolgt eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR, so schließt dies nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO eine Festsetzung eines VZ regelmäßig aus[2], da durch die prozentuale Höchstgrenze sich rechnerisch stets ein VZ von ebenfalls 0 EUR ergibt.[3] Dies entspricht auch dem Sinn und Zw... mehr

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Gesetzesradar / 3.19 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Dars... mehr

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Entgelt

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Lohnsteuer

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.3 Sonderfall: Zwischenschaltung eines weiteren Unternehmers, insbesondere Nutzung von Schnittstellen oder Internet-Portalen

In den Fällen, in denen der Unternehmer seine Software-Produkte nicht (nur) eigenständig, sondern unter Nutzung eines Internetportals, Marktplatzes oder einer Schnittstelle zum Download anbietet, z. B. unter Nutzung eines "App Stores", wird im Regelfall eine Leistungskette zwischen dem Unternehmer als Anbieter der App und dem Plattformbetreiber sowie diesem und dem Endkunden... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe – auf denen sie beruhen – erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstan... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung wegen Verzuges mit der Kaution

Rz. 15a Durch das Mietrechtsänderungsgesetz ist erstmals eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Verzuges mit der Kaution eingeführt worden. Bisher war umstritten, ob eine solche Kündigung gerechtfertigt war. Für Gewerberaum hat die Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400; OLG Nürnberg, Urteil v. 10.2.2010, 12 U 1306/09, ZMR 201... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 2.2.2 Abwicklung und Kontrolle

Rz. 1 Bei der Abwicklung sind auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen sowie daran anschließende Abwicklungsaufgaben durchzuführen. Erläuterung: Abwicklungssysteme In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt sind Handelsgeschäfte grundsätzlich elektronisch abzuwickeln; vorhandene Abwickl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.2 Ersterwerb aus einer Emission

Rz. 72 Der Ersterwerb von Wertpapieren aus einer Emission ist grundsätzlich als Handelsgeschäft zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3, Erläuterung). Allerdings sind in Abhängigkeit von der Art und der Struktur des Geschäftes Erleichterungen bei der Marktgerechtigkeitskontrolle möglich. So reduziert sich die Marktgerechtigkeitskontrolle z. B. bei einer Emission im Wege der öffentl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ähnlichkeit mit Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rn. 161 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ursprünglich vertrat der BFH im Bereich der Heil(hilfs)berufe nach dem Prinzip der Einzelähnlichkeit die Auffassung, es seien nur solche Berufe als ähnlich anzuerkennen, deren Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis/Anerkennung nach entsprechender Ausbildung abhänge (vgl BFH BStBl II 1975, 522; BFH BStBl II 1975, 576; BFH BStBl II 1976, 62... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung

Rn. 1429 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung stehen (Veräußerungskosten) können in Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen müssen vom Veräußerer getragen werden. Trägt der Erwerber diese Kosten, so handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten seiner Kapitalanlage. Zu den Veräußerungskosten zählen beispielsweise Provisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Anforderungen an Auslagerungen und sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen gemäß BAIT

Rz. 87 Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht im November 2017 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) vorgelegt.[1] Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute vor, insbesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen

Rz. 1 IT-Dienstleistungen umfassen alle Ausprägungen des Bezugs von IT; dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von IT-Systemen, Projekte/Gewerke oder Personalgestellung. Die Auslagerungen der IT-Dienstleistungen haben die Anforderungen nach AT 9 der MaRisk zu erfüllen. Dies gilt auch für Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ähnliche Berufe

Rn. 181 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einem WP, StB oder StBev ähnliche Berufe (s Rn 129 ff) werden idR nicht anerkannt. Ein für einen LSt-Hilfeverein als freier Mitarbeiter tätiger Beratungsstellenleiter (§ 23 Abs 3 StBerG) übt weder einen Katalogberuf noch einen einem Katalogberuf ähnlichen Beruf aus (BFH BStBl II 1988, 273; BFH/NV 1989, 498; FG RP EFG 1995, 21 rkr). Die in §... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 159 Gemäß Tz. 9.1 BAIT müssen auch Cloud-Dienstleistungen die Anforderungen nach AT 9 erfüllen. "Cloud-Dienstleistungen" sind demnach Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Zuständigkeit der Abwicklung und Kontrolle (Tz. 1)

Rz. 1 1 Bei der Abwicklung sind auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen sowie daran anschließende Abwicklungsaufgaben durchzuführen. 1.1 Abwicklung im engeren Sinne Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10. Bestätigungsverfahren bei Handelsgeschäften

Die DK bat um eine Erleichterung hinsichtlich des Bestätigungsverfahrens gemäß AT 2.2.2 Tz. 2 für Geschäfte, bei denen nach internationaler Gepflogenheit (z. B. Hedgefonds) auf solche Bestätigungen verzichtet wird. Das Bestätigungsverfahren ist ein Kernpunkt der MaRisk bei Handelsgeschäften. Es soll sicherstellen, dass beide Seiten das oftmals telefonisch abgeschlossene Gesc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Laufende Kontrollen

Rz. 47 Die Aufgaben der Abwicklung im weiteren Sinne (→ BTO 2.2.2 Tz. 1) umfassen neben der Ausfertigung der Geschäftsbestätigungen, der Erstellung der Abrechnungen sowie daran anschließenden Abwicklungstätigkeiten auch diverse laufende Kontrollen. Auf bestimmte Kontrollen kann jedoch verzichtet werden, sofern die von den Händlern eingegebenen Abschlussdaten automatisch und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Abwicklung im weiteren Sinne

Rz. 5 Die Erstellung der Geschäftsbestätigungen sowie der Abrechnungen und die Erledigung der sich daran anschließenden Abwicklungsaufgaben sind Gegenstand der "Abwicklung im engeren Sinne". Die "Abwicklung im weiteren Sinne" betrifft jedoch noch verschiedene andere Aufgaben, die im Wesentlichen Kontrollzwecke erfüllen und sich auf folgende Aspekte beziehen: Zeitnähe und Voll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Auslandsgeschäfte

Rz. 19 Wenn Gegenbestätigungen bei Auslandsgeschäften nicht eingeholt werden können, hat das Institut auf andere geeignete Weise die Existenz und den Inhalt der Geschäfte zu verifizieren (→ BTO 2.2.2 Tz. 2, Erläuterung). Bis zur zweiten MaRisk-Novelle im August 2009 war die Einholung von Gegenbestätigungen im Auslandsgeschäft nur erforderlich, sofern dies den internationalen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129 ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 2000, 616; BFH BStBl II 2002, 768; BFH BStBl II 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergle... mehr