Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5 Anzeigepflicht der Arbeitgeber bei behördlichen Erstattungsbeträgen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben ein Schreiben[1] veröffentlicht, das zu steuerlichen Fragen der lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG Stellung nimmt. Im Hinblick darauf sind die Grundsätze dieses Schreibens anzuwenden, soweit eine für die Kalenderjahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / Zusammenfassung

Begriff Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geregelt. Es sollen übertragbaren Krankheiten vorgebeugt, Infektionen rechtzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Um dies zu erreichen, kann für Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und damit die ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 2 Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Rückzahlungsklauseln können auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen des Arbeitgebers vereinbart werden. Definition "Vorschüsse" Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Eine gesetzliche Vorschusspflicht im Arbeitsrecht besteht hinsichtlich der Vergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 HGB nur für Handlungsgehilf...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Abrechnung nach Teil 3 VV

Bei der Anfechtung von Justizverwaltungsakten nach den §§ 23 ff. EGGVG handelt es sich gebührenrechtlich um "ähnliche Verfahren" i.S.d. Überschrift zu Teil 3 VV.[33] Für sie hat das RVG in Teil 6 VV keine besondere Regelung getroffen. Die Abrechnung erfolgt daher nach Teil 3 VV.[34] In den Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG kann nach § 29 Abs. 3 EGGVG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO Pr...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / VI. Abrechnung einer Verzögerungsrüge (§ 198 Abs. 3 GVG)

Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Straf- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verfahrensverzögerungen im Hinblick auf die sog. Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG [40] erbringt, haben folgende gebührenrechtlichen Auswirkungen: 1. Voller Auftrag Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden A...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht (Voll-)Verteidiger, sondern nur mit der Erhebung der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG beauftragt, entsteht für diese Einzeltätigkeit im Strafverfahren die Nr. 4302 Nr. 2 VV und im Bußgeldverfahren die Nr. 5200 VV. Es gelten die allgemeinen Regeln (vgl. III., 2.).mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden Au...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / IV. Klageerzwingungsverfahren

Für die Abrechnung des sog. Klageerzwingungsverfahrens (§§ 172 ff. StPO)[15] ist zu unterscheiden zwischen dem Vertreter des Antragstellers (dazu IV., 1.) und dem Vertreter/Verteidiger des Beschuldigten (dazu IV., 2.). Außerdem kommt es auch hier darauf an, ob der Rechtsanwalt jeweils bereits (schon) den Auftrag zur vollen Vertretung/Verteidigung erhalten hatte, oder ob er i...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Entschädigungsprozess

Kommt es nach Abschluss des Straf- oder Bußgeldverfahrens zum Entschädigungsprozess, gelten für diesen die allgemeinen Regeln. D.h., dass die Abrechnung nach Teil 3 VV erfolgt. Abgerechnet wird nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 VV, also nach den besonderen erstinstanzlichen Verfahren. Nach § 3 Abs. 1 S. 3 RVG werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.[42]...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Rechtsanwalt des Beschuldigten

Für den Rechtsanwalt des Beschuldigten im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Hat der Rechtsanwalt von vorneherein den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu verteidigen, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[28] Der Rechtsanwalt ist dann (Voll-)Vertreter eines Verletzten/Nebenklägers und rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Für ihn entstehen die Gebü...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / III. Vollverteidiger/Einzeltätigkeit

1. Vollverteidiger Die vorstehenden Ausführungen unter II. gelten nur für den Rechtsanwalt, dem der volle Verteidigungsauftrag übertragen worden ist. I.Ü.: 2. Einzeltätigkeit Die nachfolgenden Ausführungen gelten im Wesentlichen für alle unter I. erwähnten straf- bzw. bußgeldverfahrensrechtlichen Rechtsbehelfe. Soweit sich Abweichungen ergeben, sind diese unter IV. und V. darges...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Die nachfolgenden Ausführungen gelten im Wesentlichen für alle unter I. erwähnten straf- bzw. bußgeldverfahrensrechtlichen Rechtsbehelfe. Soweit sich Abweichungen ergeben, sind diese unter IV. und V. dargestellt a) Strafverfahren Ist der Rechtsanwalt nicht Vollverteidiger und hinsichtlich des Rechtsbehelfs (nur) im Rahmen einer Einzeltätigkeit beauftragt, gilt im Strafverfahre...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeiten

Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag erhalten, sondern wird für den Antragsteller nur im Rahmen von Einzeltätigkeiten tätig, gilt: aa) Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) Soll der Rechtsanwalt nur die sog. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) einlegen, entsteht dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV.[20] Soll der Rechtsanwalt die Einstellungsbeschwe...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Rechtsanwalt des Antragstellers

Für den Rechtsanwalt des Antragstellers im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten,...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / V. Anfechtung von Justizverwaltungsakten (§§ 23 ff. EGGVG)

1. Abrechnung nach Teil 3 VV Bei der Anfechtung von Justizverwaltungsakten nach den §§ 23 ff. EGGVG handelt es sich gebührenrechtlich um "ähnliche Verfahren" i.S.d. Überschrift zu Teil 3 VV.[33] Für sie hat das RVG in Teil 6 VV keine besondere Regelung getroffen. Die Abrechnung erfolgt daher nach Teil 3 VV.[34] In den Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG kann nach § 29 Abs. 3 EG...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / II. Besondere Gebühren/Verfahrensgebühr?

1. Besondere Gebühren Für fast alle unter I. aufgeführten Rechtsbehelfe lässt sich feststellen: Für die vom Rechtsanwalt in dem Zusammenhang jeweils erbrachten Tätigkeiten sind keine besonderen Gebühren vorgesehen, und zwar weder in Teil 4 VV, wenn es um das Strafverfahren geht, noch in Teil 5 VV für das Bußgeldverfahren. Eine Ausnahme gilt nur für das Klageerzwingungsverfahr...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Vollverteidiger

Die vorstehenden Ausführungen unter II. gelten nur für den Rechtsanwalt, dem der volle Verteidigungsauftrag übertragen worden ist. I.Ü.:mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Verfahrensgebühr

Für die Abrechnung der Rechtsbehelfe bleibt daher i.d.R. nur die Abrechnung über die Verfahrensgebühr, die für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsbehelf erhoben bzw. eingelegt wird. Das ergibt sich aus der allgemeinen Regelung für den Abgeltungsbereich der (jeweiligen) Verfahrensgebühr, wie sie in Vorbem. 4 Abs. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 2 VV enthalten ist. ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / I. Einführung

Förmliche Rechtsbehelfe sieht die StPO bzw. das OWiG insbesondere vormehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Voller Auftrag

Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine Tätigkeiten nicht vorgesehen. Diese werden vielmehr von der jeweiligen Verfahrensgebühr abgegolten.[41] Das gilt insbesondere für die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um "Betreiben des Geschäfts" i.S.d. Vor...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[16] Der Rechtsanwalt ist dann Vertreter eines Verletzten/Nebenkl...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Besondere Gebühren

Für fast alle unter I. aufgeführten Rechtsbehelfe lässt sich feststellen: Für die vom Rechtsanwalt in dem Zusammenhang jeweils erbrachten Tätigkeiten sind keine besonderen Gebühren vorgesehen, und zwar weder in Teil 4 VV, wenn es um das Strafverfahren geht, noch in Teil 5 VV für das Bußgeldverfahren. Eine Ausnahme gilt nur für das Klageerzwingungsverfahren (vgl. IV.) und die...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Hat der Rechtsanwalt von vorneherein den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu verteidigen, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[28] Der Rechtsanwalt ist dann (Voll-)Vertreter eines Verletzten/Nebenklägers und rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Für ihn entstehen die Gebühren, die auch für den Vertreter des Antragstellers entstehen, wenn ihm der volle Auftrag ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeit

Erhält der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Verteidiger zu verteidigen, sondern soll er im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO nur Beistand leisten, entsteht für diese Beistandsleistung nur die Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[29] Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche vom Rechtsanwalt im Verfahren nach ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Bußgeldverfahren

Ist dem Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren die Einlegung des Rechtsbehelfs nur als Einzeltätigkeit übertragen worden, gilt Nr. 5200 VV. Wird er darüber hinaus mit der Begründung des Rechtsbehelfs beauftragt, kann er dafür nach Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 5200 VV ggf. noch eine weitere Verfahrensgebühr nach Nr. 5200 VV abrechnen. Ist der Rechtsanwalt nur damit beauftragt, einen Rec...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / bb) Vertretung im Klageerzwingungsverfahren

Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, den Antragsteller nach einer erfolglosen Einstellungsbeschwerde auch im eigentlichen Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO zu vertreten, entsteht dafür eine Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[23] Diese Verfahrensgebühr deckt im Verfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO sämtliche vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeiten ab. Da...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / aa) Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO)

Soll der Rechtsanwalt nur die sog. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) einlegen, entsteht dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV.[20] Soll der Rechtsanwalt die Einstellungsbeschwerde ggf. (auch) begründen, entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 2 VV. Ist er mit der Beistandsleistung im Einstellungsbeschwerdeverfahren beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Zusätzliche Gebühren

Die Gebühren, die der Rechtsanwalt nach Teil 3 VV für seine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG verdient, entstehen zusätzlich zu den Gebühren, die ggf. für die Tätigkeit im Strafverfahren nach Teil 4 VV entstehen. Darauf hat ausdrücklich das OLG Zweibrücken[36] für das Verfahren betreffend die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG hinsichtlich betäubu...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Gebühren nach Teil 3 VV

Für die Tätigkeit im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV i.V.m. Vorbem. 3.1 VV.[37] Diese Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3.2 VV für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht der aus Teil 4 Abs. 2 VV, sodass auf die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr verwiesen werden ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Strafverfahren

Ist der Rechtsanwalt nicht Vollverteidiger und hinsichtlich des Rechtsbehelfs (nur) im Rahmen einer Einzeltätigkeit beauftragt, gilt im Strafverfahren Teil 4 Abschnitt 3 VV. Im Einzelnen ist auf folgende Gebühren hinzuweisen:mehr

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Ausschlussfrist / 7.2 Hinderung der Geltendmachung

Entsprechendes gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger von der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten hat. Eine solche Verhinderung kann darin bestehen, wenn durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht wird. Praxis-Beispiel Bis zu de...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.1 Arbeitsvertragliche Zahlungsansprüche

Bei Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis kann die Fälligkeit regelmäßig nach dem Kalender bestimmt werden. So sind die Arbeitsentgelte, die als Bemessungszeitraum den Kalendermonat vorsehen, nach § 24 TVöD grundsätzlich am letzten Tag eines Monats zu zahlen. Die Frist verschiebt sich auf den vorhergehenden Werktag, wenn der Zahltag auf ein Wochenend...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.3 Zeitlicher Rahmen der Leistungsfeststellung (§ 3 Abs. 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LeistungsTV-Bund hat die Leistungsbewertung jährlich zu erfolgen. Mit Ausnahme von § 11 Abs. 4 LeistungsTV-Bund sind unterjährige Beurteilungen nicht vorgesehen. Möglich dagegen ist, die Leistungsbewertung in Teilschritten vorzunehmen und hieraus am Ende des Beurteilungszeitraums die Gesamtbewertung zu erstellen. Generell ist es möglich, Ziele zu verein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.6 Bewertungsskala

Grundlage für die Berechnung der Leistungsentgelte ist die Auswertung der erbrachten Leistungen nach Abschluss des in der Dienst-/Betriebsvereinbarung festgelegten Bewertungszeitraums (vgl. Punkt 3.5). Wie bereits aufgezeigt wurde, besteht das Gebot zur Differenzierung der erbrachten Leistungen. Die Bewertung wird daher durch einen Soll-Ist-Vergleich anhand der betrieblich fe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.4 Jährliche Ausschüttungspflicht

Es besteht die absolute Verpflichtung des Arbeitgebers, das für das Leistungsentgelt gebildete Budget jährlich auszuzahlen, § 18 Abs. 3 Satz 2 TVöD-VKA. Zwingend festgeschrieben ist die zweckentsprechende Verwendung. Auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage darf das Gesamtvolumen den Beschäftigten nicht vorenthalten und für andere Zwecke, wie z. B. der Haushaltskons...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit.[5] Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5 Berechnung der Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist beginnt grundsätzlich ab dem Tag zu laufen, an dem der Anspruch auf die Leistung fällig wird. Eine Leistung ist fällig, wenn der Gläubiger sie vom Schuldner fordern kann. Dieser Zeitpunkt ist nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruchs gleichzusetzen. Vielmehr muss es dem Gläubiger praktisch möglich sein, den Anspruch geltend zu machen. Dabei kommt e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.5 Bewertungszeitraum

Der Tarifvertrag macht keine Vorgaben hinsichtlich des Zeitraums, der die Grundlage für die Bewertung der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen bildet. Der Tarifvertrag sieht nur die jährliche Ausschüttung vor, eine "kalender"-jährliche Ausschüttung ist bereits nach dem Wortlaut des Tarifvertrags hingegen nicht festgeschrieben. Unabhängig davon kann der Bewertungszeitr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.2.2 Einbeziehung von Entgeltfaktoren

Zwar erfolgt durch § 18 TVöD-VKA keine Vorgabe zur Verteilung des zur leistungsorientierten Bezahlung vorgesehenen Gesamtvolumens. Aus dem Tarifvertrag geht jedoch mittelbar hervor, dass eine differenzierte Auszahlung nach der Eingruppierung als sachgerecht empfunden wird. So wird bereits bei der Bildung des Gesamtbudgets nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA auf 1 % der ständigen Monats...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten Nebenkos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 7 Die Rechnung im Baugewerbe

Der leistende Unternehmer muss dem Leistungsempfänger eine Rechnung erteilen.[1] Der leistende Unternehmer ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung oder nach Vereinnahmung einer Anzahlung eine Rechnung auszustellen, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder eine juristische Person ausgeführt wird[2] oder eine steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.5 Ordnungsgemäße Rechnung oder Mietvertrag

Erbringt der Unternehmer seine Leistung an einen Nichtunternehmer, ist er nicht verpflichtet, dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung oder einen Mietvertrag auszustellen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG entspricht. Praxis-Tipp Rechnung an Nichtunternehmer nicht zwingend Bei Vermietungsleistungen liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch keine "Leis...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.3 Drei aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe (aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien)

Aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.7.2022 wurden vorerst 3 IDW Prüfungshinweise aktualisiert: IDW PH 9.970.11 (02.2023): Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG sowie nach § 66 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1 Die Steuerbarkeit der Leistungen im Baugewerbe

Den Leistungen im Baugewerbe liegen in aller Regel Werkverträge nach § 631 BGB und Werklieferungsverträge nach § 650 BGB vor, ergänzend dazu sind die Vorschriften über Bauverträge [1] nach § 650a ff. BGB zu beachten. Umsatzsteuerlich kann der Bauunternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung oder Werkleistung ausführen. Die Unterscheidung ist insbesondere für die P...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.2 Vier aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe

Aufgrund von Gesetzesänderungen und weiteren Entwicklungen sind 4 IDW Prüfungshinweise aus dem Energiebereich erarbeitet bzw. aktualisiert worden. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EEG 2021 ist aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage weggefallen. Nunmehr enthält das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) eine neue BesAR. Diese baut in Teilen auf der bisherigen Reg...mehr