Begriff

Im Rahmen der Lohnabrechnung bzw. der Gehaltsabrechnung wird der Lohn bzw. das Gehalt aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers berechnet. Hierzu gehört nicht nur die Berechnung des korrekten Bruttoentgelts auf Basis der relevanten Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzlichen Mindestlöhne. Die aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Arbeitgeber zu berechnenden Steuern und Sozialabgaben (Beiträge zur Sozialversicherung) sind ebenfalls in korrekter Höhe zu berechnen und an die zuständigen Institutionen zu zahlen. Über die erfolgte Abrechnung sind in vorgeschriebener Form Dokumentationen, Bescheinigungen für den Arbeitnehmer sowie diverse Meldungen an Dritte zu erstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Verpflichtung zur Gehaltsabrechnung ergibt sich als Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. § 611a, §§ 65 f. HGB und § 108 GewO konkretisieren die Abrechnungspflicht.

Lohnsteuer: Die Regelungen zum Bruttolohn sind enthalten in §§ 8 (Einnahmen i. S. der Überschusseinkünfte) und 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit). Die §§ 38-42g EStG regeln den Lohnsteuerabzug. Definitionen zum Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Lohnkonto findet man in der LStDV (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), ergänzende Erläuterungen in den LStR (Lohnsteuer-Richtlinien). Außerdem zu beachten sind das Solidaritätszuschlaggesetz und die Kirchensteuergesetze der Bundesländer.

Sozialversicherung: Das SGB IV regelt viele grundlegende Details zur Entgeltabrechnung. Die SGB V, VI, III, XI und VII regeln den Beitragsabzug in den jeweiligen Zweigen. Formvorschriften für die Führung von Entgeltunterlagen enthält die Beitragsverfahrensverordnung (BVV).

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