Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt verschiedene Pflichten für Arbeitgeber und Insolvenzverwalter in Bezug auf das Kurzarbeitergeld (Kug) und Wintergeld, das Qualifizierungsgeld sowie die Transfermaßnahmen und Arbeitskämpfe. Dadurch wird eine besondere Stellung der Arbeitgeber und Insolvenzverwalter normiert. Der Arbeitnehmer soll die Leistungen aus einer Hand erhalten, insoweit tri...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. beim Arbeitslosengeld § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflic...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / 2.1.2 Digitalisierung zentraler Prozesse

Betrachtet man Digitalisierungsstrategien in den Organisationen, werden in den meisten Unternehmen die folgenden Handlungsfelder umgesetzt:[1] Digitale Personalakte: Sie erlaubt zeitlich und räumlich unbegrenzten und revisionssicheren Zugriff auf die Mitarbeiterdokumente. Dies ist entscheidend dafür, die Zusammenarbeit in HR-Teams grundlegend zu ermöglichen. Auch Ablageprozes...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.5 Pflicht zur Zusammenarbeit

Rz. 18 Die Pflicht zur Zusammenarbeit erstreckt sich für eine KV/KZV bzw. die KBV und die KZBV ferner auf die Krankenkassen und ihre Verbände (vgl. Abs. 3), wobei eine Zusammenarbeit zweckgerichtet auch mit den nach § 197a angesiedelten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erfolgen sollte. Diese Stellen sind nämlich ebenfalls verpflichtet, mit den Prü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 6.2 Berechnungsverfahren

Die besondere maschinelle Lohnsteuerermittlung ist dem betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich nachgebildet. Dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich liegen ebenfalls der Jahresarbeitslohn und die Jahreslohnsteuer zugrunde. Während beim Arbeitgeberausgleich nach Ablauf des Kalenderjahres der Jahresarbeitslohn bereits feststeht, ist hier das bisher im Kalenderjahr bezogene...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.2.1 Pauschalierungsmöglichkeit für laufende Beitragszahlungen

Umlagefinanzierte externe Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind von den Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht betroffen. Laufende Beitragsleistungen an umlagefinanzierte Pensionskassen bleiben wie bisher zunächst im Rahmen der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 56 EStG (2025: 3.864 EUR = 4 % von 96.600 EUR) lohnsteuerfrei. Nur etwaige übersteigend...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Anforderungen an wirksame Abrechnung (›formale‹ Voraussetzungen).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung.

Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrechnung vorliegen, die formal und inhaltlich korrekt ist (BGH NJW 13, 1595 Rz 8; NZM 12, 455 [BGH 15.05.2012 - VIII ZR 246/11] Rz 13). Begehrt der Mieter eine Anpassung, kann es nach Sinn und Zweck des § 560 IV (Rn 22) nicht auf die formale und materielle Richtigkeit der Abrechnung ankommen. Für sein Verlangen ist notwendig, aber auch ausreic...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 17 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / C. Abrechnung nach RVG

Rz. 3 Entscheidet sich der Anwalt für eine gesetzliche Abrechnung, so ist – wie auch im Zivilrecht – nach Verfahrensabschnitten zu gliedern. I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides) Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abrechnung.

Rn 3 Abrechnung ist die vertragliche Feststellung eines Rechnungsergebnisses aus mehreren Rechnungsposten (RGZ 71, 102, 103; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2). Legen die Parteien das Ergebnis einer gemeinsamen Abrechnung in Form einer Vereinbarung fest, so dass sich der Gläubiger künftig bzgl seiner Ansprüche nur noch auf diese zu berufen braucht, ist ein entspr Verpflichtungswille z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abrechnung von Vorauszahlungen (§ 556 III 1).

I. Allgemeines. Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entspr § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar. II. Sinn und Zweck. Rn 39 Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgen nicht fristgerechter Abrechnung.

1. Vermieter (§ 556 III 3). a) Überblick. Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abrechnung.

Rn 18 Der Vermieter muss eine Pauschale nicht abrechnen. Tut er es doch, kann hierin im Einzelfall das schlüssige Angebot auf eine Vertragsänderung und (künftige) Vorauszahlungen liegen.mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des Pflichtverteidigers bei Vorführungen und anderen Einzelterminen

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor. I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abrechnung.

Rn 12 Die Vorschusszahlung ist ihrer Natur nach nicht endgültig (BGH BauR 89, 81). Der Besteller muss deshalb nach durchgeführter Mängelbeseitigung die Kosten ggü dem Unternehmer abrechnen (BGH NJW-RR 89, 405, 406) und zwar innerhalb angemessener Frist (BGH BauR 90, 358; Müko/Busche § 637 Rz 22; Celle NJW-RR 94, 1174 – Frist bis zur Rechtskraft der Verurteilung des Unternehm...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / [Ohne Titel]

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / IV. Auslagen

Der Pflichtverteidiger kann außerdem Auslagen, insbesondere die Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV, geltend machen.[28]mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 5. Haftzuschlag

Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, was i.d.R. der Fall sein dürfte, entstehen die vorstehend aufgeführten Gebühren mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV.[27]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abrechnung.

Rn 70 S dazu § 28 Rn 32 ff. Die fehlerhafte Verteilung der Heizkosten soll dazu führen, dass der Beschl nach § 28 II 1 vollständig für ungültig zu erklären ist (LG München I ZMR 22, 817).mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / III. Gebührentatbestände

1. Allgemeines Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen i...mehr

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 12.6.2025 bis 31.7.2025...mehr

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§ 7 Muster / G. Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung An die XYZ Haftpflichtversicherungs AG Musterstraße 33 12345 Musterstadt Unfallgeschehen vom 2.6.2025 in München, Forstenrieder Allee Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermittle ich Ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VII. Pauschgebühr

Der nach §§ 140 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 58 Abs. 1 S. 5 StPO beigeordnete Rechtsanwalt ist Pflichtverteidiger. Er kann also beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 RVG eine Pauschgebühr beantragen. Daran zu denken ist etwa bei Teilnahme an besonders langen Vorführungen oder richterlichen Vernehmungen. Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2025, S....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 4. Terminsgebühr Nr. 4102 VV

Für die Teilnahme an dem Vernehmungs-/Vorführungstermin entsteht eine der Terminsgebühren der Nr. 4102 VV, also Nr. 1 oder Nr. 2.[24] Es gelten die allgemeinen Regeln.[25] Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr für die bloße Teilnahme an dem Vorführungs-/Vernehmungstermin. Der Rechtsanwalt muss an dem Termin nicht aktiv, z.B. durch Fragen, teilnehmen. Seine körperliche Anw...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 1. Allgemeines

Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen ist ebenso wie ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 3. Verfahrensgebühr

Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht daneben immer[21] die jeweilige Verfahrensgebühr.[22] Welche (gerichtliche) Verfahrensgebühr der Nrn. 4104, 4106, 4112, 4118, 4124 VV entsteht, ist abhängig von dem Verfahrensstadium, in welchem die richterliche Vernehmung des Beschuldigten/Zeugen stattfindet. Handelt es sich um das/ein gerichtliches Verfahrensstadium, entsteht die ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 2. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für den Rechtsanwalt entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV.[17] Das ist zutreffend zum Teil auch zum früheren Recht vertreten worden[18] und gilt für die neue/geänderte Regelegung erst Recht.[19] Für den Anfall der Grundgebühr gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet: Wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten ggf. später – wegen des beschränkten Umfangs der Bestellung (s....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 137 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.12.2010 - VIII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abrechnungspflicht und -anspruch.

Rn 40 Der Vermieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 83 ff) hat ggü jedem Mieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 90 ff) spätestens mit Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) abzurechnen (Rn 52) und dies ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 2), sofern der Mieter Betriebskosten gezahlt hat; ob er Vorauszahlungen leisten musste, ist unerheblich (LG Berlin GE 07, 1252; s.a. BGH WuM 18, 432 [BGH 16.03.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einzelne Kosten (Teilwirksamkeit).

Rn 62 Betrifft ein formaler Mangel nur einzelne Kosten, soll die Abrechnung im Übrigen wirksam (= teilwirksam) sein, wenn die vom Mangel betroffenen Kosten ›unschwer herausgerechnet werden können‹ (BGH ZMR 17, 464 Rz 3; NJW 11, 143 Rz 42; 10, 3363 Rz 14; 07, 1059 Rz 11). So liegt es zB nicht, wenn der Vermieter einen unverständlichen Umlageschlüssel (§ 556a Rn 5 ff) wählt, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Leistungs- und Abflussprinzip.

Rn 44 Die auf den Abrechnungszeitraum (Rn 42) entfallenden Kosten können nach verschiedenen ›Prinzipien‹ ermittelt werden: Nach dem Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Kosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (LG Berlin ZMR 19, 492, 493). Nach dem sog Abflussprinzip (auch Abrechnung nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr