Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Harmonisierungsbedarf bei E... / b) Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Country-by-Country-Reporting: Der im Jahr 2016 eingeführte § 138a AO bildet die Rechtsgrundlage für das sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) und umfasst die Verpflichtung zur Erstellung von länderbezogenen Berichten für grenzüberschreitend tätige Konzerne ab einer bestimmten Größe. Erfasst werden sämtliche zum Konzern gehörenden ausländischen Unternehmen. Ging man zunäch...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Ausgangsbeispiel

So stellt sich die Frage, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen das FA den VdN aufhebt, ohne dass über einen zuvor gestellten Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO bereits entschieden wurde. Beispiel: A beantragt eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehend, dass Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung als...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Auswirkungen auf den noch offenen Änderungsantrag

Erlässt das FA zeitlich nach dem Änderungsantrag einen Bescheid, mit dem es den VdN gem. § 164 Abs. 3 S. 1 AO aufhebt, liegen die Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 AO nicht mehr vor, weil es keinen wirksamen Vorbehalt mehr gibt. Eine Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO setzt nach dem Gesetzeswortlaut einen VdN gem. § 164 Abs. 1 AO voraus, der im Zeitpunkt der Änderung wirksam ist. F...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / c) Gleichlauf von Vollstreckungsrecht und Strafprozessrecht

Dieses gesamtsystematische Ergebnis unter Einbezug der StPO spiegelt sich auch in der Systematik der engeren Anwendung der AO bestätigend wider. Ohne auf sämtliche rechtliche Details des Vollstreckungsrechts hier eingehen zu können, zeigt exemplarisch die Sachpfändung bereits die weitreichende Durchbrechung des Steuergeheimnisses. Bei einer vom Vollziehungsbeamten durchgefüh...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Rechtswidriger, aber wirksamer Aufhebungsbescheid

Ermessensfehler: Der VdN kann nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO jederzeit aufgehoben werden. Dem FA ist grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, ob und wann die Aufhebung erklärt wird. Ein Bescheid, mit dem der VdN trotz eines noch anhängigen Änderungsantrages nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO aufgehoben wird, ist ermessensfehlerhaft, weil er den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen abschneidet...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / e) Fehlender Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid

Wenn der Steuerpflichtige keinen Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegt, mit dem der VdN aufgehoben wird, würde zwar das Änderungsverfahren nach dem Rechtsgedanken des § 365 Abs. 3 AO nunmehr hinsichtlich des Aufhebungsbescheids fortgeführt. Im Ergebnis scheitert eine Änderung aber daran, dass ohne VdN keine Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO mehr möglich ist. Sofern nicht...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / d) Reichweite der entgegenstehenden Bestands- und Rechtskraft

Soll nach einer bestandskräftigen Ablehnungsentscheidung ein erneuter Änderungsantrag gestellt werden, stellen sich mithin die folgenden Fragen: Liegt ein neuer Sachverhalt vor und, falls das nicht der Fall ist, kann der Sachverhalt dennoch zumindest im Rahmen des § 177 AO (Saldierung materieller Fehler) erneut aufgegriffen werden? Ausschluss identischer Änderungsanträge: Da ...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / a) Anzeige von Auslandsengagement

In den §§ 137 ff. AO werden Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen geregelt. Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ist § 138 Abs. 2 AO von besonderer Bedeutung. Demnach müssen im Ausland neu gegründete Betriebe, Betriebsstätten und Beteiligungen gemeldet werden. Der Inhalt der Meldepflichten orientiert sich an der Perspektive eines Gesellschafters und zielt darauf ab, ...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Aufhebungsbescheid zementiert die wirksame (höhere) Steuerfestsetzung

Ist der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung wirksam geworden, ist damit der Vorbehalt entfallen und ab diesem Zeitpunkt keine Änderung nach § 164 Abs. 2 S. 1 AO mehr möglich. Der Aufhebungsbescheid steht einer vorbehaltlosen Steuerfestsetzung gleich (Rüsken in Klein AO, 16. Aufl., § 164 Rz. 41). Damit nimmt er die zuletzt wirksame Steuerfestsetzung in ...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / d) Notwendigkeit des Einspruchs gegen den Aufhebungsbescheid

Beraterhinweis Da der Aufhebungsbescheid gem. § 164 Abs. 3 S. 2 AO einer Steuerfestsetzung ohne VdN gem. § 164 Abs. 1 AO gleichsteht, kann – und muss – der Steuerpflichtige Einspruch einlegen, mit dem er alle Einwendungen, also insb. auch den Änderungsantrag inhaltlich erneut geltend macht. § 351 Abs. 1 AO (Beschränkungen bei Einspruch gegen einen Änderungsbescheid) führt ins...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / IV. Zusammenfassung

Obwohl der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO den Eintritt der materiellen Rechtskraft des Steuerbescheids verhindert und dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumt, einen Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO zu stellen, kann eine Änderung ausgeschlossen sein. Dies ist zum einen der Fall, wenn das FA trotz des gestellten Änderungsantrags den VdN gem. § 164 Abs. 3 AO bestandsk...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / f) Ergebnis

Gegen einen Bescheid, mit dem das FA den VdN gem. § 164 Abs. 3 AO aufhebt, muss Einspruch eingelegt werden, wenn zuvor ein Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO gestellt wurde, über den das FA noch nicht entschieden hat. Ist die Einspruchsfrist hierfür bereits verstrichen, sollte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geprüft werden.mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / III. Beispielsfall

Nachfolgend wird anhand eines Beispiels verdeutlicht, in welchem Umfang rein operativ veranlasste Geschäftsvorfälle steuerliche Transparenzpflichten auslösen können. Beispiel: Die inländische M-AG ist im Bereich der Software-Entwicklung tätig. Aufgrund eines Fachkräftemangels beschließt der Vorstand innerhalb der EU eine Tochterkapitalgesellschaft zu gründen, um dort Fachkräf...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Nach dem Gesetzeswortlaut keine Beschränkung auf einen einmaligen Antrag

Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich nicht, dass der Antrag nur einmal gestellt werden kann. Entsprechend hat der BFH seine Rspr. zur sog. schlichten Änderung kürzlich geändert und entschieden, dass ein Änderungsantrag gem. § 172 S. 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann zulässig ist, wenn damit erneut die Überprüfung der Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsen...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / ff) Zeugenbefragung

Gemäß §§ 161 f., 163, 48 ff. StPO ist es den ermittelnden Behörden freigestellt, die richtige und sachgerechte Ermittlungsmaßnahme zu wählen. Wie bereits oben eingeführt, ist die Steuerfahndung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren nicht an die Restriktionen des § 93 AO gebunden. Strafprozessual ist damit die Zeugenbefragung ebenfalls 1. Wahl. Der strafprozessuale Zeuge e...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid

Ist ein Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid noch möglich, kann damit das Änderungsbegehren wiederholt werden. Beraterhinweis Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, bleibt wiederum nur noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei diesmal als unverschuldetes Hindernis i.S.v. § 110 Abs. 1 AO die unerkannte Unwirksamkeit des Änderungsbescheides in...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Bestandskraft eines dem Wiederholungsantrag vorausgehenden Ablehnungsbescheids

Dem erneuten – identischen – Änderungsantrag kann die Bestandskraft der vorausgehenden Ablehnungsentscheidung entgegengehalten werden. Denn es ist zu beachten, dass der Bescheid, mit dem das FA den ersten Änderungsantrag abgelehnt hat, als Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO ebenfalls Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Ergebnis

Wird der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO in der Einspruchsentscheidung nicht aufgehoben, muss der wiederholende Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO vor Eintritt der Bestandskraft der Einspruchsentscheidung – also vor Ablauf der Klagefrist – gestellt werden.mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / IV. Fazit

Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuell erforderlichen verfahrensrechtlichen Verpflichtungen eines inländischen Stammhauses mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Schwerpunktartig wurden Anzeige-, Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der konzerninternen Übertragung und Überlassung von immateriellen Werten untersucht. Die einzelnen ver...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / cc) Durchsuchungen bei Dritten

Besonders die Durchsuchungsmaßnahmen bei Dritten, die in § 103 StPO geregelt sind, führen zwangsläufig zur umfassenden Durchbrechung des Steuergeheimnisses, da auch unbeteiligte Dritte, bei denen Beweismittel vermutet werden, durch den Durchsuchungsbeschluss und der damit durchzuführenden Maßnahme eine umfangreiche Kenntnis von steuerlichen Sachverhalten des Beschuldigten er...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / gg) Zusammenfassung

Bereits diese kursorisch aufgezeigten, strafprozessualen Regelungen zeigen, dass die Aufdeckung von steuerlichen Daten gegenüber Dritten, die zum Teil auch unbeteiligt sein können, ein wesentliches Element der strafprozessualen Ermittlung im Steuerstrafverfahren ist. Die StPO führt nicht nur anerkanntermaßen in der materiellen Tatbestandsermittlung, sondern auch im prozessua...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / III. Fazit

Bei sorgfältiger Auslegung des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO unter Einbezug der Vorgaben der rechtlichen Methodenlehre ist das Ergebnis eindeutig, dass das Steuergeheimnis auch zur erfolgreichen Durch- und Umsetzung von strafprozessualen Ermittlungshandlungen durchbrochen werden darf und soll. Sowohl der Wortlaut, als auch die Historie, die Systematik und die Teleologie des Gesetzes ...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Eine vergleichbare Problematik ergibt sich, wenn ein Änderungsantrag eigentlich Erfolg hatte, der stattgebende Bescheid aber nicht wirksam geworden ist und dies erst nach einer späteren Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung erkannt wird. Beispiel: A beantragt erfolgreich eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehe...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Ausgangsbeispiel

Ein weiteres Problem bei der Antragstellung gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO kann daraus erwachsen, dass das Antragsbegehren unter Umständen nicht wiederholt vorgebracht werden kann. Beispiel: A beantragt eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehend, dass Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berü...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / [Ohne Titel]

RiinFG Katja Lebelt / VorsRiFG Dr. Kai Tiede[*] Durch den Vorbehalt der Nachprüfung wird dem FA gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO eine Änderungsmöglichkeit des Bescheids eingeräumt. Der Steuerpflichtige kann nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO jederzeit alle denkbaren Einwände gegen die Steuerfestsetzung geltend machen. Trotz des gesetzlich konzipierten einfachen Änderungszugangs kann es tücki...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Diese differenzierende Betrachtung ist auch in den Fällen geboten, in denen das FA einen Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO bestandskräftig abgelehnt hat und im Anschluss daran den VdN aufhebt. Beispiel: A beantragt eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehend, dass Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführun...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 2. Wortlaut

Nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gilt, dass die "Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulässig" ist, "soweit sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchst. a und b dient". Im Wortlaut ist maßgeblich für die Durchbrechung des Steuergeheimnisses das Merkmal "Dienen" enthalten. Die wörtliche Bedeutung vom Dienen ist die Nützlichkeit einer Sache (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / b) Ausschluss durch Bestandskraft des Ablehnungsbescheids

Das FA kann den VdN jederzeit aufheben, so dass weitere zukünftige wiederholende Anträge schon deshalb ausgeschlossen sind. Die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung steht jedoch nach § 164 Abs. 3 S. 2 AO einer Steuerfestsetzung ohne VdN gleich und eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Einspruchs, ohne dass er sich eine Anfechtungsschranke nach § 351 Abs. 1 A...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / a) Allgemeine Aufzeichnungspflichten

Verrechnungspreisdokumentation: § 90 Abs. 3 AO i.V.m. § 1 GAufzV bestimmt die Grundsätze der Aufzeichnungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Ausland. Daraus ergibt sich ein dreistufiger Ansatz zur Verrechnungspreisdokumentation: Master File, Local File und CbCR. Die gesetzliche Regelung der Aufzeichnungspflichten i.S.v. § 90 Abs. 3 AO soll vor all...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / d) Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle

Hinzu kommt in § 3 GAufzV die Verpflichtung zur zeitnahen Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen. Als solche gelten u.a. die Übertragung und die Überlassung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen im Unternehmen. Die GAufzV stellt einen umfangreichen Dokumentationskatalog auf. Insb. durch die erforde...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 3. Historische Auslegung

Der Gesetzgeber hat den § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO intensiv diskutiert (vgl. BT-Drucks. 7/4292, 17) und sich nach eingehender Beratung dazu entschieden, das Steuergeheimnis so auszugestalten, dass die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Der geltende Rechtsrahmen solle erhalten bleiben.mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / e) Ergebnis

Zwar wirkt der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO grundsätzlich inhaltlich umfassend und zeitlich – bis zu seiner Aufhebung – unbeschränkt. Gleichwohl kann aber ein Antragsverbrauch durch Bestandskraft einer bereits vorausgegangenen Ablehnungsentscheidung eintreten, der darüber hinaus auch noch die Gefahr eines materiellen Einwendungsabschnitts in sich birgt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Einleitung

Medienwirksame Steuerhinterziehungen: Durchsuchungsmaßnahmen sind an zahlreiche Formvorschriften gekoppelt, die auch in Steuerstrafverfahren zu beachten sind. Ungeregelt geblieben ist jedoch die Rechtsfrage, ob und wie sich die Vollstreckungsbeamten[1] der Finanzverwaltung bei solchen Durchsuchungen äußerlich kenntlich machen dürfen oder sogar müssen. Diese Rechtsfrage erfähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / 2. Erklärungspflichten

Die Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sowie sog. AStG-Erklärungen regelt sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Gemäß des Deklarationsprinzips erklärt der Steuerpflichtige hierbei sein inländisches zu versteuerndes Einkommen als Grundlage für die Steuerfestsetzung. Wie grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen sind, ergibt sich ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / ee) Durchsuchungszeugen

Nach § 105 Abs. 2 StPO erlangen zudem stets Dritte dann Kenntnis von der Durchsuchungsmaßnahme, wenn der Ermittlungsrichter oder der sachlich und örtlich zuständige Staatsanwalt bei der Durchsuchung nicht zugegen sind. Denn in diesem Fall sind entweder ein Gemeindebeamter oder zwei Personen aus der Gemeinde als Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Diese aufgrund der Verfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / 1. Aufbau der Untersuchung

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an den Steuerpflichtigen haben ihre Grundlage sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen. Für die nachfolgende Untersuchung werden zunächst die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, die sich aus dem KStG, GewStG und AStG ergeben, skizziert. Anschließend werden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten dargestellt. Es wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Wenn es nicht um die bloße Wiederholung eines Änderungsantrags geht, sondern um das Vorbringen des identischen Änderungsbegehrens nach einem erfolglos gebliebenen Einspruchsverfahren, ist danach zu differenzieren, ob die Einspruchsentscheidung bestandskräftig geworden ist. Beispiel: A legt gegen seinen unter dem VdN stehenden Einkommensteuerbescheid 2021 Einspruch ein und beg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / dd) Durchsuchung beim Beschuldigten

Vielfach können Durchsuchungen beim Beschuldigten, sofern es sich um Wohnhäuser handelt, ohne große Aufmerksamkeit durchgeführt werden, ohne dass weitere Personen hiervon Kenntnis erlangen. Allerdings werden zunehmend Maßnahmen auch mit absichernden Polizei- oder Zolleinheiten durchgeführt, die durch die Mannschaftsstärke und das robuste Auftreten sofort eine Außenwirkung en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / d) Ergebnis

Stellt sich heraus, dass ein zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 164 Abs. 2 AO ergangener Änderungsbescheid unwirksam geblieben ist und ist der VdN bereits aufgehoben worden, sollte binnen eines Monats ab Kenntnis von der Unwirksamkeit der Änderungsfestsetzung gegen den Aufhebungsbescheid Einspruch eingelegt werden und – sofern dies nach Ablauf der für ihn geltenden Einsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / bb) Notwendiger Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

Bereits die Vorgaben der §§ 102, 103 StPO sehen vor, dass steuerlich vorgeworfene Sachverhalte im Zuge einer offenen Ermittlungsmaßnahme – in Form der Durchsuchung – den betroffenen Personen zur Kenntnis gegeben werden. Durch § 105 StPO hat der Gesetzgeber normiert, dass in den Durchsuchungsbeschlüssen hinreichende Informationen zum Durchsuchungsgrund enthalten sein müssen (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde

Leitsatz Eine Mitunternehmerschaft kann auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen. In einem derartigen Fall kann sie auch für diese juristische Sekunde sachlich gewerbesteuerpflichtig sein. Normenkette § 2 Abs. 1, § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 41 Abs. 1 AO, § 120 Abs. 3 N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.2 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 30 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 2 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zugerechnet wird, die i. S. d. § 52 AO als gemeinnützig anerkannt ist. Nach §§ 51 Abs. 1,...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 9 Verfahrensrecht und Haftungsfragen

In verfahrensrechtlicher Hinsicht gelten für die optierende Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG im Wesentlichen die für Kapitalgesellschaften einschlägigen Regelungen. Während des gesamten Optionszeitraums sind Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer(mess-)bescheide der optierenden Gesellschaft unter ihrer Firma bekannt zu geben. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG sind Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr