CBAM mit Anlaufschwierigkeiten: Neue Zollcodes verzögern Importe
Wen CBAM betrifft
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) betrifft Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Drittstaaten in die EU importieren. Dazu zählen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Seit Oktober 2023 galt eine Übergangsphase, diese ist seit dem 31.12.2025 vorbei, nun startet die Regelphase mit quartalsweisen Berichtspflichten, jedoch ohne finanzielle Ausgleichszahlungen. Diese Phase dient laut der Europäischen Kommission dazu, Datenstrukturen aufzubauen und Unternehmen auf die spätere Kostenpflicht vorzubereiten.
Seit dem 1. Januar 2026 sind Importeure verpflichtet, CBAM-Zertifikate in der Höhe zu erwerben, die den in den importierten Waren enthaltenen Treibhausgasemissionen entspricht.
Was genau regelt CBAM
Der CBAM ist ein Instrument der EU-Klimapolitik und ergänzt den europäischen Emissionshandel. Ziel ist es, importierte Waren mit einem CO2-Preis zu belegen, der dem innerhalb der EU gezahlten Emissionspreis entspricht. So sollen Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards vermieden werden. Die rechtliche Grundlage bildet die CBAM-Verordnung, veröffentlicht von der Europäischen Kommission.
Darum sind die neuen Zollcodes zentral
CBAM wird technisch über das Zollsystem ATLAS umgesetzt. Für die betroffenen Warengruppen wurden neue Zolltarifnummern eingeführt, die eine eindeutige Zuordnung zur CBAM-Pflicht ermöglichen.
Diese Codes sind Voraussetzung für eine korrekte Zollanmeldung und für die spätere Verknüpfung mit Emissionsdaten.
Die EU-Kommission für Steuern und Zollunion weist darauf hin, dass eine unvollständige oder fehlerhafte Tarifierung zu Verzögerungen im Zollverfahren führen kann. Im Zollverfahren gilt: Ist die Tarifierung nicht korrekt, darf die Ware nicht geliefert werden, unabhängig davon, ob sie physisch korrekt geliefert wurde.
Wo kommt es in der Praxis zu Verzögerungen
In der Anfangsphase der Umsetzung sind die neuen CBAM-Zollcodes laut dem Portal ad-hoc-news.de nicht in allen IT-Systemen vollständig hinterlegt oder abgestimmt. Das betrifft sowohl staatliche Zollsysteme als auch unternehmensinterne Software und die Systeme von Spediteuren. Importanmeldungen können dadurch nicht automatisiert verarbeitet werden und müssen manuell nachbearbeitet werden. Solche Anlaufschwierigkeiten sind laut der EU-Kommission in der frühen Umsetzungsphase neuer Zollregelungen nicht ungewöhnlich und betreffen auch andere Mitgliedstaaten.
Praxisbeispiel: Stahlimport aus einem Drittland
Ein Unternehmen importiert regelmäßig Stahlerzeugnisse aus einem Nicht-EU-Staat. Die Ware ist korrekt klassifiziert und die Lieferung vollständig. Weil die neue CBAM-Zolltarifnummer aber im System des beteiligten Dienstleisters nicht korrekt hinterlegt ist, verzögert sich die Abfertigung so lange, bis die Anmeldung korrigiert wurde.
Was Unternehmen jetzt berücksichtigen sollten
CBAM erfordert eine enge Abstimmung zwischen Zollabwicklung, Einkauf, IT und Nachhaltigkeitsmanagement. Unternehmen bleiben für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich, auch bei technischen Anlaufschwierigkeiten. Die Generalzolldirektion verweist darauf, dass Unternehmen ihre internen Prozesse und Systeme schnellstmöglich an die neuen Zollanforderungen anpassen sollten.
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