Klimabilanzierung

Quo Vadis Carbon Accounting?


Hafen rauchender Schornstein

Die Welt des Carbon Accountings ist im Wandel. Neue Vorgaben wie der Net-Zero-Standard und die Überarbeitung der Scope-3-Guidance prägen die Zukunft der Klimabilanzierung. Manuel Gaber zeigt in diesem Gastbeitrag, was sich bei GHG-Protokoll, ISO und SBTi verändert.

Als zentrales Steuerungsinstrument dient der Carbon Footprint (auf Produkt- oder Unternehmensebene) Emissionsquellen aufzudecken, robuste Transitionspläne zu entwickeln und nachzuhalten. Regulatorische Anforderungen reichen von Transparenzpflichten (insbesondere die CSRD) bis zu angekündigten Performancevorgaben (zum Beispiel in der Batterieverordnung). Das spiegelt sich ebenfalls in steigenden Erwartungen von Kunden, Kapitalgebern und weiteren Stakeholdern wider. 

Nach vielen Jahren des Stillstands zeichnen sich aktuell tiefgreifende Veränderungen in den methodischen Standards des Carbon Accountings ab: Das GHG-Protokoll überarbeitet seine Standard-Suite und hat einen neuen Standard für den Landsektor und Removals herausgebracht. Gleichzeitig arbeiten die ISO und das GHG-Protocol an einer gemeinsamen Vision und auch der Mitte Juni veröffentlichte Net Zero Standard der Science Based Target Initiative wird die Praxis der Treibhausgasbilanzierung weiter beeinflussen. Der folgende Überblick stellt die wichtigsten Entwicklungen vor.

GHG Protocol Standards

Über 90 Prozent der größten, gelisteten Unternehmen (Fortune 500; S&P 500) über alle Branchen wenden beim Carbon Accounting die Standards des GHG Protocols an. Seit dessen Veröffentlichung im Jahr 2004 sind nicht nur Design und Layout ins Hintertreffen geraten. Während Emissionswerte signifikant an Bedeutung gewannen, blieben methodische Herausforderungen und Unklarheiten unbeantwortet. Jetzt zieht das GHG Protocol nach –entlang von vier Arbeitssträngen erfolgt eine grundlegende Revision:

Corporate Standard:

Die Revision des Kernstandards wurde eingeleitet, um insbesondere die Grundprinzipien der Bilanzierung zu konkretisieren und die Bilanzgrenzen zu überarbeiten: Bei den organisatorischen Grenzen ist die Streichung des Equity-Ansatzes und die Nutzung des (finanziellen) Kontrollansatzes zur Angleichung an die finanzielle Berichterstattung angedacht. Die organisatorischen Grenzen sollen zukünftig auch verpflichtend Scope 3 beinhalten und Ausschlüsse über Grenzwerte geregelt werden. Ein erster Entwurf zur Konsultation soll im Laufe der nächsten Monate veröffentlicht werden.

Scope 2 Guidance:

Die Umstellung auf Grünstrom ist für viele Unternehmen ein wesentlicher und zugleich einfacher Hebel, um ihre Reduktionsziele zu erreichen. Entsprechend intensiv verläuft die Diskussion darüber, unter welchen Bedingungen Grünstrom zukünftig anrechenbar sein wird. Im Zentrum steht hier die mögliche Einführung eines stündlichen Nachweises von Grünstromzertifikaten mit dem tatsächlichen Verbrauch (auch Hourly Matching genannt). Zeitpunkt und Ort des Stromverbrauchs sollen deutlich stärker an die Erzeugung gekoppelt werden, um die Energiewende voranzutreiben. Um die Einführung der Regelung zu erleichtern und den Anwendungskreis auf energieintensive Unternehmen zu beschränken, wird über Schwellenwerte und eine stufenweise Einführung diskutiert.

Auch die standortbasierte Methode wird unter anderem mit Blick auf die Emissionsfaktorhierarchie überarbeitet. Nach einer ersten Konsultation Ende 2025 soll im Laufe des Jahres eine Zweite folgen.

Scope 3 Guidance:

In Scope 3 stehen drei Punkte im Fokus der Überarbeitung: Zum einen sollen Datenqualität, Transparenz und Vergleichbarkeit verbessert werden. Dafür soll nach den Vorschlägen zukünftig aufgeschlüsselt werden, auf welchen Datentypen (zum Beispiel Primärdaten oder ausgabenbasierte Schätzungen) berichtete Emissionsdaten basieren. Zum zweiten sollen die Scope 3 Grenzen weiter geschärft werden. Zukünftig könnten zum Beispiel 95 Prozent der Emissionen abgedeckt und optionale Emissionen klarer unterschieden werden müssen. Drittens wird neben einer Überarbeitung der Investment-Kategorie (3.15), die Einführung einer (größtenteils optionalen) neue Kategorie 3.16 für „sonstige Aktivitäten in der Wertschöpfungskette“ diskutiert. Damit können andere Geschäftsmodelle abgebildet werden, bei denen Emissionen durch Beratungsdienstleistungen oder die Ermöglichung von Finanztransaktionen entstehen. Auch hier wird im Laufe des Jahres ein erster Entwurf zur Konsultation erwartet.

Actions and Market Instruments (AMI):

Immer mehr für den Klimaschutz positive Aktivitäten können von Unternehmen nicht in der klassischen Treibhausgasbilanz abgebildet werden – beispielsweise der Einkauf von Zertifikaten von Sustainable Aviation Fuel oder die positive Wirkung verkaufter Produkte. Im Rahmen der AMI-Arbeitsgruppe wird daher eine mehrteilige Berichtstruktur diskutiert. Neben der bisherigen physischen Treibhausgasbilanz und der aus Scope 2 schon bekannten marktbasierten Bilanzierung, können in einem Impact Statement Klimawirkungen weiterer Unternehmensmaßnahmen abgebildet werden können. Dazu zählen vermiedene, reduzierte oder aus der Atmosphäre entfernte Emissione. Als vierte Säule werden mit Nicht-Treibhausgasindikatoren Kennzahlen eingeführt, die den Fortschritt der Dekarbonisierung greifbarer machen, zum Beispiel den Anteil klimafreundlicher Produkte. 

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Alle vorgestellten Inhalte sind nach wie vor Bestandteil von Diskussionen und können sich auch nochmal grundlegend verändern. Die finalen Standards werden Ende 2027 – der Actions and Market Instruments Teil erst Ende 2028 – erwartet. 

Land Sector and Removals (LSR) Standard

Das GHG Protocol als ein Standard für alle kommt in der Realität an seine Grenzen. Insbesondere die Landwirtschaft als Sektor mit vielen Besonderheiten erforderte Umdenken, Spezifizierungen und eigene Regeln. Im Januar 2027 tritt dafür ein vor wenigen Monaten veröffentlichter neuer Standard in Kraft, der erstmalig eine fundierte Grundlage zur Bilanzierung landwirtschaftlicher Aktivitäten und von Carbon Removals bietet. Dementsprechend ist er primär für Unternehmen relevant, bei denen diese Aktivitäten Bestandteil ihrer eigenen Geschäftstätigkeit oder Wertschöpfungskette sind. Ein begleitender Leitfaden zu den Berechnungsmethodiken soll noch diesen Sommer veröffentlicht werden.

Neben der Berücksichtigung dieser Aktivitäten innerhalb der bestehenden THG-Bilanzen in Scope 1 und 3, definiert er auch eine Vielzahl weiterer Kennzahlen. 

Partnerschaft zwischen GHG-Protocol und ISO

Bis heute stehen sich die Standards des GHG Protocol und der ISO für die gleichen Anwendungsfällte gegenüber. Ziel der jüngst bekanntgegebenen strategischen Partnerschaft der zwei Standardentwickler ist die Harmonisierung und gemeinsame Weiterentwicklung der Bilanzierungsstandards. Die Vereinbarung umfasst die ISO-1406X-Normenfamilie sowie die Corporate-, Scope-2- und Scope-3-Standards des GHG Protocol. Das Zusammenwachsen der Standards kann insbesondere für die Zertifizierung eine Erleichterung werden, die so künftig auf einer gemeinsamen Grundlage und Begrifflichkeit erfolgen kann. 

SBTi Net-Zero Standard

Die zweite Version des SBTi Net Zero Standards wurde Mitte Juni veröffentlicht und wird mit den Anforderungen an die Baseline die Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen maßgeblich beeinflussen. Besonders hervorzuheben ist hierbei die neu geschaffene Möglichkeit zur Anrechenbarkeit von bestimmten Marktinstrumenten und Zertifikaten sowie zusätzliche Anforderungen an den Grünstrombezug. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche Zielsetzungsmethoden, wie Volume Alignment Targets, die Rolle von Nicht-Treibhausgasindikatoren im Klimamanagement weiter stärken werden.

Die Vielzahl der Änderungen zeigt – die Welt des Carbon Accounting ist in Bewegung. Ob Bilanzgrenzen, Grünstrombezug, Scope 3 oder Carbon Removals: Die anstehenden Änderungen sind divers und zum Teil grundlegend. Gerade weil viele Standards noch in der Entwicklung sind und sich die Positionen noch verschieben können, lohnt es sich, die Diskussionen aufmerksam zu verfolgen. 

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