Koalitionsvertrag 2025 aus Corporate-Sustainability-Sicht

Die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD definiert die Ziele der künftigen Bundesregierung. Man könnte auch sagen: Der Vertrag ist der kleinste gemeinsame Nenner der jeweiligen Positionen. Neben den im Wahlkampf sehr präsenten Themen Sicherheit und Migration enthält der Koalitionsvertrag 2025 auch zahlreiche Passagen zu Sustainability-Themen wie CSRD, LkSG und CBAM. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst, am Ende des Artikels sind die entsprechenden Passagen im Volltext dokumentiert.
Klima und Energie
Der Koalitionsvertrag hält an der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, durch die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und die Reduktion von CO2-Emissionen, fest: „Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.“
Der Vertrag sieht die Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems vor, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zu vereinen, und die Einführung des ETS 2 soll europaweit gleiche Bedingungen schaffen. CO2-Einnahmen sollen an Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden, allerdings nicht in Form eines Klimagelds, sondern durch Förderungen für Wohnen und Mobilität.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll „unbürokratischer und effizienter“ werden, um einen effektiven Carbon Leakage-Schutz zu ermöglichen. Es soll einen Ausgleich für Exporte bei den von CBAM erfassten Produkten geben. Eventuell will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit exportorientierter Branchen weiterhin über die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten regeln.
CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien (CCS/CCU) werden als unerlässliche Instrumente zur Erreichung der Klimaneutralität angesehen, und entsprechende Gesetzespakete sollen umgehend beschlossen werden.
Die Klimaanpassungsstrategie wird weiterentwickelt, und bestehende Förderprogramme werden zielgerichtet genutzt. Erneuerbare Potenziale sollen durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) und die Erhöhung der THG-Quote ausgeschöpft werden.
Der Kohleausstieg bis 2038 bleibt bestehen, und die zugesagten Strukturstärkungsmittel werden bereitgestellt. Energieeffizienz soll durch steuerliche Anreize und Marktsignale gestärkt und das Energieeffizienzgesetz vereinfacht werden. Für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollen pragmatische Regelungen geschaffen und Überregulierung vermieden werden.
Lieferketten
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird abgelöst. Die Berichtspflicht nach dem Gesetz wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Ersetzt wird das LkSG durch die Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese soll „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ geschehen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden geltende gesetzliche Sorgfaltspflichten, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.
Nachhaltigkeitsberichtspflicht
Die neue Regierung unterstützt die Omnibus-Initiative der EU, die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich reduzieren und zeitlich verschieben wird. Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, unnötige Belastungen durch die europäische Ebene zu verhindern und unterstützt bürokratiearme Lösungen für die Berichterstattung.
Auch die Vorgaben für nachhaltige Investitionen im Rahmen der EU-Taxonomie sollen, wenn es nach den Koalitionären geht, vereinfacht werden.
Umwelt- und Naturschutz
Im Bereich Umwelt und Ernährung setzt der Koalitionsvertrag auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung. Umwelt- und Klimaschutzstandards sollen dennoch erreicht werden.
Die Koalition will sich dafür einsetzen, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung findet.
Der Naturschutz fokussiert sich auf Meeresschutz und die Bekämpfung von Munitionsaltlasten.
Die Wasserstrategie soll Herausforderungen wie Trockenheit und Wasserknappheit bewältigen.
Das Umweltgenehmigungsrecht wird vereinfacht, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz sowie die darin enthaltene Moorschutzstrategie sollen weitergeführt werden.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll es eine „Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ geben.
Ressourcen
Im Bereich der Ressourcennutzung liegt der Fokus auf der Reduzierung des Primärrohstoffverbrauchs und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Der Koalitionsvertrag betont die Notwendigkeit, heimische und europäische Ressourcen effizienter zu nutzen und die rechtlichen Genehmigungen für die Rohstoffgewinnung zu erleichtern.
Die Kreislaufwirtschaftsstrategie soll „pragmatisch“ umgesetzt und eine Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen gestartet werden.
Projekte zur Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe in Europa sollen unterstützt und zusätzliche Mittel in den nationalen Rohstofffonds investiert werden.
Die Koalitionspartner wollen die Wasserstoffwirtschaft durch pragmatische nationale und europäische Regelungen fördern, um den Anteil Erneuerbarer Energien im Inland und durch Importe zu steigern.
Kein gemeinsames Ministerium für Wirtschaft und Klima
Die Klimapolitik wird künftig wohl deutlich weniger eng mit dem Wirtschaftsministerium verzahnt sein als zu Zeiten der zurückliegenden Ampel-Regierung. Klimathemen wandern wieder ins Umweltministerium, dessen Spitze von der SPD besetzt werden wird. Klimafragen bleiben für das künftig von der CDU besetzte Wirtschaftsministerium dennoch relevant, denn es zeichnet auch für Energie verantwortlich.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (Auszug)
Rohstoffe
„Unser Ziel ist, den Primärrohstoffverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren, heimische sowie europäische Ressourcen besser zu nutzen, Rohstoffimporte zu diversifizieren und Handels- und Rohstoffpartnerschaften auf Augenhöhe abzuschließen. Wir werden die Kreislaufwirtschaftsstrategie pragmatisch umsetzen und eine Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen starten. Wir werden die Gewinnung heimischer Rohstoffe unterstützen und hierfür die rechtlichen Genehmigungen erleichtern, pragmatisch unter Wahrung der Umwelt- und Sozialstandards. Wir werden Projekte zur Gewinnung und Weiterverarbeitung von kritischen Rohstoffen in Europa unterstützen und statten hierfür den nationalen Rohstofffonds mit zusätzlichen Mitteln aus. Wir werden die Rahmenbedingungen für die Gewinnung strategisch wichtiger Rohstoffe, wie hochreinem Salz oder Lithium, in der EU auf allen Ebenen verbessern. Die Bevorratung wichtiger Rohstoffe wollen wir erleichtern.“
Klima und Energie
„Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.
Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU907
Emissionshandel abzubilden. Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040- Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden.“
Emissionshandel
„Der European Green Deal und der Clean Industrial Act müssen weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Wir halten am System der CO2-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch. Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“
CCU und CCS
„CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien (CCS) und auch Nutzungstechnologien (CCU) ergänzen den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie energieeffiziente Produktionsprozesse als unerlässliche Instrumente für das Ziel der Klimaneutralität. Wir werden umgehend ein Gesetzespaket beschließen, welches die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von Kohlendioxid insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht. Wir werden das überragende öffentliche Interesse für den Bau dieser CCS/CCU-Anlagen und -Leitungen feststellen. Die 1087 Ratifizierung des London-Protokolls sowie die Schaffung von bilateralen Abkommen mit Nachbarländern haben dabei höchste Priorität. Wir ermöglichen CO2-Speicherung offshore außerhalb des Küstenmeeres in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels der Nordsee sowie onshore, wo geologisch geeignet und akzeptiert. Dazu wollen wir eine Länderöffnungsklausel einführen. Zudem sehen wir Direct Air Capture als eine mögliche Zukunftstechnologie, um Negativemissionen zu heben.“
Wasserstoff
„Für den schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft brauchen wir klimafreundlichen Wasserstoff aus verschiedenen Quellen. Ziel ist langfristig die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen. Dafür setzen wir uns für pragmatische nationale und europäische Regelungen (im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie) und deren zügige Umsetzung ein. Überregulierung muss zurückgeführt werden. Wasserstofferzeugung wollen wir sowohl über große systemdienliche Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglichen. [...]“
Kohleausstieg und Strukturwandel
„An den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 halten wir fest. Wir setzen die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um und stellen die zugesagten Strukturstärkungsmittel in voller Höhe bis Ende 2038 zur Verfügung. Einem möglichen Verfall der Mittel wird unter Beibehaltung der Zweckbindung mit entsprechender Flexibilisierung begegnet. Eine Verrechnung mit anderweitigen Programmen erfolgt nicht. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, muss sich danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke tatsächlich zuzubauen. 1121 Ausstehende Berichte aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz werden umgehend vorgelegt.“
Energieeffizienz
„Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele werden wir insbesondere durch steuerliche Anreize und Marktsignale stärken. Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern. Technisch unvermeidbare Abwärme werden wir diskriminierungsfrei nutzen und deren Einspeisung in Fernwärmenetze erleichtern.“
Umwelt und Ernährung
„Wir verfolgen die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit, der Ernährungssicherung und der Ressourcenschonung gleichermaßen. Wir setzen vor allem auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung und sorgen zugleich für die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards. Wir schaffen praxistaugliche Regelungen und schlanke Verfahren und sind offen für Innovationen. Wir schützen den selbstbestimmten Verbraucher umfassend und vorsorgend. Bei all dem sind die gegenseitige Verbundenheit von Menschen, Tieren und Umwelt sowie unsere globale Verantwortung und Verpflichtungen Grundlage unserer Politik. Wir werden sowohl die Ressortforschung als auch die Unterstützung von Forschung bedarfsgerecht ausbauen und stärker vernetzen.“
Klimaanpassung
„Wir werden die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient nutzen und gegebenenfalls anpassen. Wir stellen daher die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine und unterstützen die Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Dazu richten wir einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung ein und prüfen die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe. Wir beschleunigen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen.“
Erneuerbare Potenziale
„Wir wollen eine zeitnahe Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III), erhöhen die nationale Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und nutzen die möglichen Spielräume der EU-Vorgaben. Dabei wollen wir den Einsatz alternativer Kraftstoffe, inklusive Biokraftstoffe, voranbringen. Um heimische Produzenten von regenerativen Kraftstoffen vor unfairen Praktiken zu schützen, werden wir den Betrug beim Import von regenerativen Kraftstoffen und bei sogenannten Upstream-Emissionsminderungszertifikaten (UER-Zertifikaten) verstärkt bekämpfen und die Betrugsprävention ausbauen. Die Industrie-Emissionsrichtlinie und die EU-Luftqualitätsrichtlinie übertragen wir 1:1 und so schlank wie möglich. Wir heben weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ohne die Schutzziele zu gefährden. Die Technische Anleitung Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) werden wir überarbeiten und vereinfachen. Wir prüfen, wie sich überproportionale Gebietsbetroffenheiten durch Kerosinablässe vermeiden lassen.“
Kreislaufwirtschaft
„Auf Grundlage der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie werden wir ein Eckpunktepapier mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen erarbeiten. Wir reformieren § 21 Verpackungsgesetz und setzen die EU-Verpackungsverordnung praktikabel um. Das chemische Recycling fügen wir in die bestehende Abfallhierarchie ein. Wir stärken Strategien zur Abfallvermeidung, zum Rezyklateinsatz und Shared Economy. Bei Batterien und Elektrogeräten optimieren wir die Abfallsammlung. Im Textilbereich führen wir eine erweiterte Herstellerverantwortung ein. Wir erleichtern in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund). Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung wollen wir die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduzieren. [...]“
Naturschutz
„Beim Meeresschutz legen wir besonderes Augenmerk auf den Kampf gegen die Verschmutzung, den Erhalt der Biodiversität und die Beseitigung von Munitionsaltlasten. Wir sehen uns in der gesamtstaatlichen Verantwortung, das Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee langfristig fortzusetzen. [...] Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz sowie die darin enthaltene Moorschutzstrategie werden verstetigt. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung von Ökosystemleistungen. Wir unterstützen kooperative Modelle für Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz. Wir wollen das Grüne Band im Sinne des Naturschutzes und der spezifischen Erinnerungskultur erhalten.“
Pflanzenschutz
„Der effiziente Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung. Wir werden die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit sorgen. [...]“
Wasserstrategie
„Klimawandel, Trockenheit, Wasserknappheit sowie Starkregenereignisse und Hochwasser sind Herausforderungen in der Wasserwirtschaft. Deshalb setzen wir priorisierte Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie um und entwickeln sie gemeinsam mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiter. Wir wollen die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung fördern und sie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestalten. [...]“
Umweltgenehmigungsrecht
„Wir werden das Umweltgenehmigungsrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen und Verfahren zulässige Spielräume für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzen und diese vereinfachen, unter anderem, indem wir Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht anheben und eine Aussetzung der UVP-Vorprüfung für Änderungsgenehmigungen prüfen. Wir überprüfen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf über Europarecht hinausgehende Punkte, die wir anpassen werden. Wir streben eine Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten an. Wir verschlanken das Umwelt-Informationsgesetz.“
Sanierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
„Wir konzentrieren den Klima- und Transformationsfonds auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden die Effizienz der Mittelvergabe steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs ausrichten. Wir werden die bestehenden sehr hohen pauschalen Kürzungsvorgaben auflösen und Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen lassen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Wir führen dem KTF aus dem Sondervermögen jedes Jahr Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu. Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung.“
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau
„Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ werden wir bis Ende des Jahres 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den 1907 Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren. Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den „Omnibus“ der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben. Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern. [...]“
EU-Bürokratierückbau durch die Bundesregierung
„[...] Unnötige Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir. Dazu gehört, dass die Entwaldungsverordnung (EUDR) durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung findet. Außerdem lehnen wir das EU-Bodengesetz ab, um weitere Belastungen zu verhindern. Darüber hinaus wollen wir überbordende Regulierungen für nachhaltige Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), Konfliktmineralien oder durch die unüberschaubare Menge delegierter Rechtsakte verhindern. Wir unterstützen das europäische Omnibusverfahren zur Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Taxonomie und CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und setzen uns dabei für eine bürokratiearme Lösung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein. Wir schaffen dabei Rechts- und Planungssicherheit und unterstützen die Unternehmen bei einer guten Rechtsumsetzung.“
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