Zeitungslektüre ist grundsätzlich privat
Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung, die der allgemeinen Information und damit jedenfalls auch der Lebensführung dient, können grundsätzlich nicht als Erwerbsaufwendungen abgezogen werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn eine nahezu ausschließliche betriebliche oder berufliche Verwendung derzeit und nach den besonderen Umständen des Falles als sicher erscheint (BFH, Urteil v. 30.6.1983, IV R 2/81).
Im Urteilsfall hat der BFH bei einer OHG die Aufwendungen für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) nicht als Betriebsausgaben anerkannt, da die Zeitung in großem Umfang auch Informationen über Politik, Kultur und Sport enthält. Dies spreche dafür, dass der Bezug der FAZ - zumindest in einem nicht unerheblichen Umfang - auch private Interessen befriedigen soll.
FG Düsseldorf: Aufteilung nicht zulässig
Das FG Düsseldorf (Urteil v. 2.2.2021, 10 K 3253/17 E) hat diese Entscheidung bestätigt und auch eine Aufteilung in einem Fall abgelehnt, in dem der Steuerpflichtige die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der FAZ als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machte. Die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen können nach Ansicht des FG auch nicht – etwa aufgrund einer Schätzung – teilweise zum Abzug als Werbungskosten zugelassen werden, weil sich nicht nach objektiven Kriterien bestimmen lässt, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird.
Für den betrieblichen/beruflichen Bereich bezogene Zeitungen
Aufwendungen für Tageszeitungen und Zeitschriften, die für den betrieblichen/beruflichen Bereich bezogen werden, dürften aber als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Das ist z.B. für Gaststätten, Hotels, Wartezimmer in freiberuflichen Praxen, Friseursalons anzunehmen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.040
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2162
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
704
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
653
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
6422
-
Corona-Soforthilfe Hessen: Moratorium beendet, Verfahren läuft wieder
616
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
504
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
47614
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
455
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
449
-
Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026
-
Steuerliche Bewertung und die Frage der Sinnhaftigkeit von Abschreibungen
07.07.2026
-
Prozesskostenhilfe bei Überbrückungshilfen: Hohe Hürden für juristische Personen
01.07.2026
-
Empfänger und Gegenstand der Vermögensübertragung
24.06.2026
-
Übertragung einer Privatimmobilie gegen Versorgungsleistungen
24.06.2026
-
Anforderungen an den Übertragungsvertrag
24.06.2026
-
Umfang und Empfänger der Versorgungsleistungen
24.06.2026
-
Soforthilfe-Rückforderung: OVG hebt günstiges Urteil des VG Cottbus auf
24.06.2026
-
Niederstwertprinzip nach HGB bei betrieblichen Wertpapierdepots
19.06.2026
-
Hoher Aufwand für E-Rechnung für Betriebe
19.06.2026