Unternehmen müssen umdenken

Stillstand bei bilateralen APA-Verfahren mit China


Stillstand bei bilateralen APA-Verfahren mit China

Das BZSt wird momentan keine neuen Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, "APA") mit der VR China einleiten. So heißt es in der vom BZSt im Juli 2025 verlautbarten Mitteilung. Auch Verlängerungen sind betroffen. Bereits laufende Verfahren bleiben davon unberührt.

China bleibt angeblich gesprächsbereit – aber unilateral

Statistisch zeigt sich China weiterhin offen für APA-Verfahren – insbesondere unilaterale APAs und gibt sich bereit für Gespräche im Einzelfall. Laut dem aktuellen APA-Jahresbericht der chinesischen Steuerverwaltung wurden im Jahr 2023 insgesamt 27 bilaterale APAs abgeschlossen, davon 13 innerhalb von 24 Monaten, während 14 Verfahren länger dauerten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt somit häufig bei zwei Jahren oder mehr – ein wichtiger Aspekt für Unternehmen, die auf Planungssicherheit angewiesen sind.

APA-Verfahren mit China: Entwicklungen im Überblick

Zwischen 2005 und 2023 hat China insgesamt 296 Advance Pricing Agreements (APAs) abgeschlossen, darunter 153 unilaterale APAs und 143 bilaterale APAs. Die Zahl bilateraler Verfahren ist dabei kontinuierlich gestiegen (2005: 1, 2012: 9, 2023: 27). Dies zeigt, dass die kumulierte Anzahl abgeschlossener bilateraler APAs (BAPAs) zuletzt deutlich aufgeholt hat und inzwischen nahezu gleichauf mit der Anzahl unilateraler APAs liegt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 9 unilaterale und 27 bilaterale APAs abgeschlossen. Von den 27 bilateralen Vereinbarungen wurden 22 mit asiatischen Ländern, 4 mit europäischen Ländern und 1 mit einem nordamerikanischen Land unterzeichnet.

Bezüglich der Bearbeitungsdauer wurden im Jahr 2023 alle unilateralen APAs innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen. Bei den bilateralen APAs konnten 13 von 27 Fällen innerhalb dieses Zeitraums finalisiert werden, während 14 Verfahren eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nahmen.

Strategische Implikationen für Unternehmen

Die neuen Entwicklungen stellen Unternehmen mit Beteiligungen in China oder chinesischen Tochtergesellschaften vor neue und große Herausforderungen. Die Möglichkeit, steuerliche Risiken durch bilaterale APAs zu minimieren, ist vorerst eingeschränkt. Unternehmen sollten daher dringend ihre Strategie zur Absicherung gegen Doppelbesteuerung selbst oder mit Expertenhilfe überdenken.

Insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und regulatorischer Unsicherheiten gewinnt eine vorausschauende Steuerplanung an Bedeutung. Nicht nur steuerlich ist es essenziell, den aktuellen Überblick zu behalten. Da selbst eine Eskalation oder Test der Belastbarkeiten nicht auszuschließen sind, sollte die strategische Ausrichtung von Investitionen sowie die Machbarkeit bestehender Verrechnungspreismodelle kritisch hinterfragt und gegebenenfalls neu bewertet werden. Unternehmen haben die Thematik zwar schon länger auf der Agenda, zeigen sich bisher oft abwartend. Die Strategie einer langsamen Reaktion oder Anpassung der Verrechnungspreispolitik wirkt heute nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr war die Notwendigkeit, aber auch die Chance, eine tragfähige Lösung zu entwickeln, selten so groß wie jetzt.

Fazit: Einschnitt in die deutsch-chinesische Steuerkooperation

Die Aussetzung neuer bilateraler APA-Verfahren durch das BZSt markiert einen Einschnitt in die deutsch-chinesische Steuerkooperation. Deutsche Unternehmen sind nun gefordert, ihre Verrechnungspreisgestaltung in China proaktiv zu handeln und ihre steuerliche Absicherungsstrategie an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Wie auch das BZSt in seiner Mitteilung abschließend betont, bleibt zu hoffen, dass sich die aktuelle Situation künftig wieder verbessert. Die betroffenen Unternehmen sind jetzt gefordert, ihre Verrechnungspreisstrategie im Hinblick auf ihr chinesisches Geschäft zu überdenken und Optionen zu prüfen, die den Herausforderungen beider Finanzverwaltungen standhalten können.


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