Mindestlohnerhöhung wirkt sich auf Minijob-Verträge aus

Mit dem 1.7.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,50 auf 9,60 EUR pro Stunde. "Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel im privaten Haushalt als Haushaltshilfe oder Gärtner tätig sind", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Da der Minijobber im Monat prinzipiell aber nicht mehr als 450 Euro verdienen darf, muss eventuell die Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Das rechnet die Expertin an einem Beispiel vor: Arbeitete ein Minijobber bisher 47 Stunden im Monat zu einem Mindestlohn von 9,50 EUR, so erhielt er 446,50 EUR. Bleibt es bei dieser Stundenzahl, würde mit dem neuen Mindeststundenlohn von 9,60 EUR die Grenze vom 450 EUR überschritten, denn jetzt würde der Minijobber 451,20 EUR verdienen. Die regelmäßige Arbeitszeit sollte also verringert werden.
Unvorhersehbares bringt Minijob nicht in Gefahr
Wird die Grenze wegen eines gelegentlichen und nicht vorhersehbares Ereignisses überschritten, ist das allerdings unproblematisch und führt nicht zur Beendigung des Minijobs. Ein unvorhersehbares Ereignis liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Minijobber einen anderen wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitnehmer vertritt.
"Die Regelung gilt beispielsweise auch, wenn der Minijobber mehr arbeiten musste, weil ein anderer Arbeitnehmer wegen einer Corona-Quarantäne oder wegen der Betreuung seiner Kinder in der Corona-Pandemie ausfällt", sagt Klocke. Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. Bei unvorhersehbar höherem Verdienst in der Zeit vom 1.6. bis 31.10.2021 wurde die Grenze allerdings auf vier Monate angehoben.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
21.474
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
7.497
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.685
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.576
-
Wann Rechtsbehelfe gegen die neuen Grundsteuerbescheide geboten sind
2.117
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.952
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.649
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.434
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.430
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.252
-
Bilanzierungskonkurrenz bei mehreren Besitzunternehmen
13.02.2025
-
Praxis der Bewilligungsstellen in der Schlussabrechnung bei familiären Verflechtungen
12.02.2025
-
Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen
06.02.2025
-
Versehentlich unterlassene Erklärung eines Steuerberaters in eigener Sache
30.01.2025
-
Wann Rechtsbehelfe gegen die neuen Grundsteuerbescheide geboten sind
29.01.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkauf eines Waldgrundstücks mit Baumbestand
15.01.2025
-
Schwarzarbeit nimmt laut Studie zu
10.01.2025
-
Übertragung eines Unternehmens gegen wiederkehrende Leistungen
09.01.2025
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
08.01.2025
-
Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche
02.01.2025