„Man kann verstehen, dass der Mandant nicht Dienstleister Nummer eins für die Finanzbuchhaltung, Dienstleister Nummer zwei für den Lohn und für den Jahresabschluss seinen Steuerberater anrufen möchte. Er will alles vom Steuerberater erledigt haben und nur einen Ansprechpartner anrufen", sagt StB Oliver Fuchs von der Kanzlei Döring und Bastian. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind in der Hamburger Kanzlei ein wichtiges Standbein für den Umsatz.
Da die Komplexität des Themas tendenziell zunimmt, rechnet Fuchs damit, dass in den kommenden Jahren der Umsatzanteil stabil bleibt, eventuell sogar wächst. Um das Geschäft profitabel zu halten, gilt es, den Zeitaufwand pro Abrechnung im Blick zu halten. Arbeitnehmer mit festem Monatslohn und einige Arbeitnehmer mit Stundenzettel sind schnell erledigt. Faktoren wie hohe Arbeitnehmerfluktuation, häufige Krankheitsausfälle, Kurzarbeit, Sonderfälle wie Baulohn oder die Entlohnung im öffentlichen Dienst treiben den Zeitaufwand nach oben.
Daher kann es auch sinnvoll sein, die Aufgabe an einen Dienstleister zu vergeben. Ganz nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe" ging Steuerberater Markus Pesth 2003 einen eigenen Weg und gründete mit weiteren Gesellschaftern eine eigene GmbH. „In der klassischen Kanzlei kommt der Fall Kurzarbeit einmal pro Jahr vor, dann muss sich der Berater erst einmal einlesen", schildert Pesth seine Motivation. Heute bündelt er bis zu 10.000 Lohnabrechnungen pro Monat für diverse Steuerberatungskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet.