Einkommensteuererklärung 2017: Mantelbogen

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung 2017 - auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen - im Vergleich zum Vorjahr dar.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich bei den Anlagen Vorsorgeaufwand, AV, V, R, und SO keine grundlegenden Änderungen ergeben. 

Aus Belegvorlagepflicht wird Belegvorhaltepflicht

Auf Seite 3 der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 wird darauf hingewiesen, dass Belege mit der Einkommensteuererklärung nur noch dann einzureichen sind, wenn in den Vordrucken/Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird (z. B. erstmalige Geltendmachung  eines Behinderten-Pauschbetrages). 

Im Übrigen sind diese aufzubewahren (Belegvorhaltepflicht) und nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen. So wird z. B. auf Seite 6 erläutert, dass alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke auf Anforderung des Finanzamts durch eine Bestätigung nachzuweisen sind, soweit der Zuwendungsempfänger diese Bestätigung nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Zuwendungsbestätigungen und Nachweise (Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung), die nicht vom Finanzamt angefordert worden sind und nicht elektronisch übermittelt wurden, sind dabei bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheides oder i. R. d. gesetzlichen Fristen des § 147 AO aufzubewahren.

Grundsätzlich gilt aber, dass Belege grundsätzlich bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (endet einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids) und nach Einlegung eines Einspruchs oder einer Klage bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens aufzubewahren sind. 

Einkommensteuererklärung 2017: Änderungen im Mantelbogen

Behinderte Menschen und Hinterbliebene Zeile 61 bis 64 sowie Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages Zeile 64 bis 66

Bei den Zeilen 61 bis 66 ergibt sich im Formular zwar keine Änderung, in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung wird aber auf Seite erläutert, dass neben Blinden sowie hilflosen behinderten Menschen der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 EUR auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5, bis 2016 Pflegestufe III). Hintergrund ist, dass ab 2017 (durch das Zweite Pflegestärkungsgesetzes) 5 neue Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Der Pflegegrad 4 ist dabei mit "Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" und der Pflegegrad 5 mit "Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" definiert. 

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Zeile 71 bis 79

Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die jeweiligen Höchstbeträge insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG). In diesem Fall können die Höchstbeträge jedem nur zur Hälfte gewährt werden. Eine einvernehmliche abweichende Aufteilung ist möglich, wenn dies dem Finanzamt angezeigt wird. Die Aufteilung der verschiedenen Höchstbeträge des § 35a EStG muss aber nicht einheitlich erfolgen. Wollte man für die verschiedenen Höchstbeträge unterschiedliche Anteile in Anspruch nehmen, musste man dies bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016 in einer formlosen Anlage zur Einkommensteuererklärung beantragen. Die Vordrucke bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016 enthalten lediglich die Zeile 76 für die Eintragung eines Prozentsatzes. Ab 2017 ist nun der Vordruck dahingehend geändert worden, dass für jeden der drei Höchstbeträge jeweils eine gesonderte Zeile aufgenommen wurde (Zeile 76-78), in der der gewünschte Prozentanteil eingetragen werden kann. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass aus der vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer die bisherige Zeile 47 (Abfrage des berücksichtigungsfähigen Anteils am Höchstbetrag zu § 35a EStG bei einem abweichenden Verhältnis als je zur Hälfte) entfernt wurde. Entsprechende Sachverhalte müssen daher über den regulären Erklärungsvordruck erklärt werden.

Arbeitnehmer-Sparzulage Zeile 91

Für nach dem 31. Dezember 2016 angelegte vermögenswirksame Leistungen wird keine Papierbescheinigungen (Anlage VL) mehr ausgestellt; ein entsprechendes Vordruckmuster wird von der Finanzverwaltung nicht mehr bekannt gemacht. Die bisherige Bescheinigung wird durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage kann in der neuen Zeile 91 (vereinfachte Erklärung Zeile 24) beantragt werden.

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung Zeile 98

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Vorschrift des § 150 Abs. 7 AO neu gefasst. Nach § 150 Abs. 7 Satz 1 AO müssen Steuererklärungen, die nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden und die nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO zu einer ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung führen können, es dem Steuerpflichtigen ermöglichen, in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung (qualifiziertes Freitextfeld) Angaben zu machen, die nach seiner Auffassung Anlass für eine Bearbeitung durch Amtsträger sind. 

Daher wurde auf Seite 4 des Mantelbogens erstmals die Zeile 98 (vereinfachte Erklärung Zeile 47) "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" aufgenommen. Hier können Sachverhalte erläutert werden, die nicht in der Steuererklärung angeben werden können, weil es kein Feld dafür gibt, oder wenn den Angaben eine Rechtsauffassung zugrunde gelegt wird, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht. Die ergänzenden Angaben sind auf einem separaten Blatt Papier zu erfassen und der Steuererklärung beizulegen. Diese Anlage muss zwingend mit "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" überschrieben werden. 

Wird bei elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen das entsprechende Auswahlfeld aktiviert, öffnet sich im Elster-Formular dagegen ein Textfeld, in dem die entsprechenden abweichenden Angaben, Sachverhalte oder die von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung geltend gemacht werden kann. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt; einer separaten Anlage "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" bedarf es somit hier nicht. Zu beachten ist allerdings, dass durch "Ergänzende Angaben" der Fall von einer maschinellen (Autofall-)Bearbeitung ausgeschlossen wird und durch die Ausgabe eines entsprechenden Bearbeitungshinweises einer personellen Prüfung und Bearbeitung zugeführt wird.

Erläutert werden kann durch die Zeile 98 u. a. (eine 1 ist einzutragen) auch:

Pflege-Pauschbetrag Zeile 65 und 66

Wird mehr als eine Personen gepflegt, sind die erforderlichen Angaben zu den Zeilen 65 und 66 in einer formlosen Anlage zu machen. 

Einkommensteuererklärung 2017: Anlage Vorsorgeaufwand (Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) Zeile 40 bis 45

Können für weitere Personen (als Versicherungsnehmer) übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend gemacht werden, sind die erforderlichen Angaben zu den Zeilen 40 bis 45 in einer formlosen Anlage zu machen. 

Einkommensteuererklärung 2017: Anlage Kind (Kindschaftsverhältnis) Zeile 10 bis 15 und 38 bis 43 

Wurde ein Kind im Laufe des Jahres 2017 angenommen, ist dem Finanzamt das Datum auf einer formlosen Anlage mitzuteilen.

Finanzwirt Christian Weber
Schlagworte zum Thema:  Steuererklärung, Einkommensteuer