Vermögensverlust bei einem Trickbetrug
Trickbetrug durch Telefonanruf
In dem Fall vor dem FG Münster ging es um eine zum Tatzeitpunkt 77 Jahre alte Klägerin. Sie erhielt von einem vermeintlichen Rechtsanwalt einen Anruf, der angab, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Sie könne jedoch eine deshalb drohende Untersuchungshaft durch Zahlung einer Kaution von 50.000 EUR vermeiden. Die Klägerin gab einem Boten das Geld.
Nachdem sie den Betrug durchschaut hatte, erstatte Strafanzeige. Allerdings wurde das Strafverfahren eingestellt, da die Täter nicht ermittelt werden konnten. Die Klägerin wollte den Betrugsverlust als außergewöhnlichen Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt lehnte das jedoch ab und begündete dies damit, dass zumutbare Handlungsalternativen zur Verfügung gestanden hätten. Die Klägerin war jedoch der Ansicht, sie sei durch die Täuschung in einer Zwangslage gewesen.
Keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass die Aufwendungen nicht außergewöhnlich seien, da sich bei der Klägerin ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht habe. Der Vermögensverlust sei auch nicht deshalb ausnahmsweise abzugsfähig, weil es sich um einen Gegenstand des lebensnotwendigen Bedarfs gehandelt hätte. Die Klägerin hatte den Betrag als liquide Mittel zur Verfügung gehabt und sei hierauf aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch nicht lebensnotwendig angewiesen gewesen.
Zudem fehlte es laut dem FG Münster an der Zwangsläufigkeit. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
FG Münster, Urteil v. 2.9.2025, 1 K 360/25 E, veröffentlicht am 15.9.2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Neue anhängige Verfahren im Juni 2026
01.07.2026
-
Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
01.07.2026
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026