Vergnügungssteuer: Festival für elektronische Musik

Der Begriff "Tanzveranstaltung" in einer Vergnügungssteuersatzung ist unter Berücksichtigung der aktuellen Vielfalt von Aufführungen bzw. Darbietungen, die unter diesen Begriff gefasst werden könnten, nicht bestimmt genug.

Dies hat das VG Koblenz im Hinblick auf eine entsprechende Regelung in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Koblenz entschieden. In der Pressemitteilung des Gerichts wird ausgeführt, dass der Besteuerungsgegenstand in der Satzung unmissverständlich klarstellen muss, welche Darbietungen besteuert werden sollen.

Festival "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz

Im Streitfall ging es um das Festival elektronische Musik "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz. Die Antragstellerin veranstaltete in den Jahren 2015, 2016 und 2017. Nach Ansicht des Gerichts habe der Veranstalter bei einem Blick in die Vergnügungssteuersatzung objektiv nicht erkennen können, ob er eine steuerpflichtige Veranstaltung organisiert. 

VG Koblenz, Beschluss v. 20.3.2018, 2 L 111/18.KO

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