FG Münster

Bestandskräftige Steuerberaterprüfung trotz Verfahrensfehler nicht änderbar


Steuerberaterprüfung: Prüfungsentscheidung ist nicht änderbar

Auch wenn bei einer mündlichen Steuerberaterprüfung ein Verfahrensfehler vorliegt: Ist der Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung erst einmal bestandskräftig, ist er auch nicht mehr änderbar.

In dem Urteilsfall nahm die Klägerin in einem dritten und letzten Versuch an einer Steuerberaterprüfung teil. Bei der mündlichen Prüfung waren während Ihres Vortrags auch Mitprüflinge anwesend. Das FG Münster hat Ihre Klage auf Aufhebung des Bescheids zum Nichtbestehen abgewiesen. 

FG Münster, Urteil v. 6.12.2017, 7 K 2451/16 StB


Schlagworte zum Thema:  Bestandskraft
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