Zuflusszeitpunkt einer rückwirkend gewährten Erwerbsminderungsrente
Rückwirkende Rentengewährung
Die Klägerin war chronisch krank und wurde im Jahr 2014 von ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend zum 1.2.2013 als berufsunfähig eingestuft. Die Versicherung zahlte ihr daraufhin in 2014 eine Rentenleistung für das Jahr 2013 in Höhe von 21.283 EUR nach. Die private Krankenversicherung, die der Frau in 2013 zunächst (unter Vorbehalt) Krankentagegeld gezahlt hatte, forderte diese Leistung wegen der rückwirkenden Rentengewährung zurück; die Frau erstattete der Krankenversicherung in 2014 einen Betrag in Höhe von 21.245 EUR. Das Finanzamt besteuerte die Rentennachzahlung im Veranlagungszeitraum 2014 als sonstige Einkünfte; die Frau wollte hingegen eine Besteuerung in 2013 vorgenommen wissen und verwies darauf, dass ihr die Rentennachzahlung schon in 2013 in Form des Krankentagegeldes zugeflossen sei. Die Rente sei zwar erst im Jahr 2014 zur Auszahlung gekommen, in nahezu gleicher Höhe hätte sie aber eine Rückzahlung leisten müssen. Die Frau verwies auf das BFH-Urteil v. 9.12.2015 (X R 30/14), nach dem ein Rentenanspruch bei vorherigem Bezug von erstattungspflichtigem Krankengeld bereits bei Zahlung des Krankengelds als zugeflossen gelte. Diese Rechtsprechung sei auf ihren Fall übertragbar.
Besteuerungszeitpunkt des Rentennachzahlungsbetrags
Das Finanzgericht urteilte, dass das Finanzamt den Rentennachzahlungsbetrag zu Recht in 2014 besteuert hatte, da der Betrag der Klägerin in diesem Jahr durch Gutschrift auf dem Konto zugeflossen war (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG). Der Zuflusszeitpunkt wird durch die in 2014 erfolgte Rückzahlung des in 2013 gewährten Krankentagegelds nicht nach 2013 vorverlegt. Das Finanzgericht verwies darauf, dass die Klägerin in 2014 tatsächlich über die Rentennachzahlung verfügen konnte und die Verpflichtung zur Rückzahlung eines ähnlich hohen Geldbetrags an die Krankenversicherung hieran nichts ändert. Sowohl die Rentennachzahlung als auch die Krankentagegeldrückzahlung hatten einen eigenen Rechtsgrund. Die von der Klägerin angeführte BFH-Rechtsprechung, wonach bei rückwirkender Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente durch einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger nach vorherigem Bezug erstattungspflichtigen Krankengeldes durch einen Sozialversicherungsträger der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt gilt und die Erwerbsminderungsrente bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes (im Umfang der Erfüllungsfiktion) mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer unterliegt, kann nach Gerichtsmeinung mangels Vergleichbarkeit nicht auf Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen übertragen werden.
Da bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, inwieweit Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen mit Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar sind, hat das Finanzgericht die Revision zugelassen; ein Aktenzeichen des Bundesfinanzhof ist noch nicht bekannt.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.11.2018, 7 K 7277/16, Haufe Index 12602490
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
751
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
735
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
723
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
520
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
497
-
Anschrift in Rechnungen
492
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
451
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
442
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Teil 1 - Grundsätze
415
-
Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
13.12.2024
-
Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.12.2024
-
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
09.12.2024
-
Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung
09.12.2024
-
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
09.12.2024
-
Alle am 5.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.12.2024
-
Steuerberaterhaftung wegen Beihilfe zum Anlagebetrug
04.12.2024
-
Neue anhängige Verfahren im November 2024
03.12.2024
-
Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt
03.12.2024
-
Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln
02.12.2024