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Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung verfassungsgemäß


Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften i. S. d.  § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind.

Das konkrete Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob der nach den zu beurteilenden Vorschriften prozentual beschränkte Abzug von Verlusten durch Verlustvortrag mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Gegenstand der Vorlage ist eine besondere Sachverhaltskonstellation, in der ein vom Bundesfinanzhof so bezeichneter "bilanzsteuerrechtlicher "Umkehreffekt"" zu einem erhöhten Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und zu einem höheren vortragsfähigen Gewerbeverlust bei einer bilanzierenden Kapitalgesellschaft führte, die diese in der Folgezeit nicht vollständig aufzehren konnte, weil über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Der Senat hat entschieden, dass die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sind. Ein Verstoß gegen den vorliegend maßgeblichen Willkürmaßstab liegt nicht vor.

BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025, 2 BvL 19/14

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 71/2025 vom 11.8.2025

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Schlagworte zum Thema:  Körperschaftsteuer , Gewerbesteuer
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