Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
Die Klägerin in dem Urteilsfall und ihr Ehemann sind tunesische Staatsangehörige. Sie hatte eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Allerdings erfüllte sie laut Familienkasse die Voraussetzungen für Kindergeld nicht.
Keine Gewährung von Kindergeld
Auch das FG Münster lehnt die Klage ab, da die Klägerin während des Streitzeitraums weder erwerbstätig war noch Elternzeit oder Leistungen nach SGB III in Anspruch nahm. Auch frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden herangezogen, führten jedoch zu keiner anderen Beurteilung.
FG Münster, Urteil v. 13.12.2024, 12 K 2819/22 Kg, veröffentlich am 16.1.2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
416
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
298
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
267
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
142
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
137
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
135
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
120
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026