Feststellungslast für verdeckte Gewinnausschüttungen
Wenn eine GmbH Schwarzeinnahmen erzielt, müssen nicht zwangsläufig alle Gesellschafter diese als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) versteuern. Entscheidend ist, wer tatsächlich Zugriff auf die Gelder hatte.
Betriebsprüfung stellte erhebliche Schwarzeinnahmen fest
In dem vom FG Düsseldorf entschieden Fall waren eine Tochter und ihre Mutter waren zu je 50 % an einer GmbH beteiligt, die zwei Betriebsstätten unterhielt - ein Modehaus und einen Textilgroßhandel. Die Tochter war zeitweise auch Geschäftsführerin.
Bei einer Betriebsprüfung wurden erhebliche Schwarzeinnahmen festgestellt. Das Finanzamt rechnete diese den beiden Gesellschafterinnen entsprechend ihrer Beteiligungsquote je zur Hälfte als vGA zu.
Die Tochter klagte gegen die Steuerbescheide. Sie argumentierte, ihr seien die Gelder nicht zugeflossen. Sie sei nur für den Textilgroßhandel zuständig gewesen. Das Modehaus hätten ihre Eltern allein verwaltet und die dortigen Einnahmen an sich genommen.
Tatsächlich Zugriff auf die nicht verbuchten Einnahmen
Das FG Düsseldorf gab der Klage teilweise statt. Die Schwarzeinnahmen aus dem Modehaus müsse die Tochter nicht versteuern, da sie darauf keinen Zugriff gehabt habe. Die Einnahmen aus dem Textilgroßhandel seien ihr dagegen in voller Höhe als vGA zuzurechnen, da sie diesen Bereich eigenverantwortlich geführt habe. Dass ihre Eltern das Geld später an sich nahmen, ändere daran nichts.
Bei Schwarzeinnahmen spreche nach der BFH-Rechtsprechung ein erster Anschein dafür, dass diese den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zufließen. Die Gesellschafter können diesen Anschein aber widerlegen. Entscheidend sei, wer tatsächlich Zugriff auf die nicht verbuchten Einnahmen hatte.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026