BGH bestätigt im ersten Cum-Ex-Verfahren Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung
Erstattung von Kapitalertragsteuer durch sog. Cum-Ex-Geschäfte
Mittel Cum-Ex-Geschäften gelang es dem Angeklagten S und Verantwortliche des Bankhauses W., insbesondere die gesondert Verfolgten Dr. O. und Sc., in den Jahren 2007 bis 2011, deutsche Finanzbehörden durch wahrheitswidrige Erklärungen zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, die tatsächlich aber nicht entrichtet wurde.
Das Landgericht hatte daher den Angeklagten S wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt: Zudem hat es gegen den Mitangeklagten D.wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Bei dem Angeklagten S. wurden die Taterträge i. H. von 14 Millionen EUR sowie bei dem Bankhaus W. als der Einziehungsbeteiligten i. H: von ca. 176 Millionen EUR eingezogen.
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Der BGH hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Der BGH entschied zudem, dass die Voraussetzungen zur jeweiligen Einziehung der Gewinne vorlagen und die erzielten Taterträge und der hieraus gezogenen Nutzungen die Höhe der Einziehungsbeträge zutreffend bestimmt wurden.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
359
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
304
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
178
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
149
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
124
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
112
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
108
-
Handgeldzahlungen im Profisport
23.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
-
Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026