Alle am 11.7.2012 veröffentlichten Entscheidungen

Am 11.7.2012 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

Das Tatbestandsmerkmal „Wohnen am Beschäftigungsort“ ist weit auszulegen. Der BFH bestätigt damit die langjährige Rechtsprechung und hat eine 141 km von der Arbeitsstätte entfernte Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt.

Urteil v. 19.4.2012, VI R 59/11

Entfernungspauschale bei Fährverbindung

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können im Rahmen der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Für die maßgebende Entfernung ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen, es sei denn, dass eine andere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Hierbei kann auch eine Fährverbindung in Betracht kommen.

Urteil v. 19.4.2012, VI R 53/11

Ansatz von Bauzeitzinsen als Herstellungskosten

Zinsaufwendungen, die in der Bauphase eines zu vermietenden Gebäudes anfallen, sind meist als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar. Ist ein Abzug im Einzelfall ausgeschlossen, stellen diese Bauzeitzinsen Herstellungskosten des Gebäudes dar und wirken sich damit über die AfA steuermindernd aus.

Urteil v. 23.5.2012, IX R 2/12

Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer bei Zigarettenschmuggel

Wurden in Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen bestimmten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen, falls die Zollschuld weniger als 5.000 EUR beträgt.

Urteil v. 22.5.2012, VII R 50/11

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