Unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelte Grundstücksverkäufe
In dem Urteilsfall war der Kläger Miteigentümer eines Grundstücks, das von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an eine GmbH vermietet wurde. Der Kläger war an beiden Gesellschaften beteiligt. Er veräußerte seinen Grundstücksanteil in zwei notariellen Verträgen vom November 2001 und März 2002 an verschiedene Erwerber und optierte in den Verkaufsverträgen jeweils zur Umsatzsteuer.
Das FG hat entschieden, dass hier unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG ist die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen. Wenn das Finanzamt zustimmt, ist in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG für den Besteuerungszeitraum die Berichtigung vorzunehmen, in dem die Voraussetzung des § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG in Form der Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens eingetreten ist.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.8.2017, 1 K 2292/15
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