Amerikas Fluggesellschaften klagen gegen die im vergangenen Jahr eingeführte deutsche Ticketsteuer. Eine Klageschrift hat der Verband "Airlines for America" (A4A) beim Hessischen Finanzgericht in Kassel eingereicht.

Das Gericht wollte am Freitag den Eingang unter Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht bestätigen. In einer Mitteilung kritisiert der Verband die deutsche Steuer, die für Flüge nach Nordamerika die höchste Stufe von 45 Euro pro Passagier vorsieht.

Die Regelung verstoße gegen internationale Abkommen und das deutsche Grundgesetz, erklärte A4A. Deutschland dürfe sein Haushaltsloch nicht zu Lasten der US-Fluggesellschaften schließen. Die kurzsichtige Maßnahme werde zudem der deutschen Volkswirtschaft größeren Schaden zufügen als möglicherweise an Steuereinnahmen wieder hereinkomme.

Die detaillierte Klage solle im Laufe der kommenden zwei Monate beim Finanzgericht vorgelegt werden, kündigte der Verband an. Gleichzeitig dränge man auf eine Verweisung der Frage an das Bundesverfassungsgericht.