Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 31.7.2018 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.10.2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 % pro Monat gekürzt werden.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür sei der Brutto-Zubau der letzten 6 Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. 

Gesetzlich festgelegter Ausbaupfad übertroffen

In diesem Zeitraum liege der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa 2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt.

Eine Excel-Tabelle enthält die von August bis Oktober geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

Bundesnetzagentur

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