Verein muss Steuern nachzahlen

Awo Frankfurt verliert rückwirkend Gemeinnützigkeit


Awo Frankfurt verliert rückwirkend Gemeinnützigkeit

Die von Skandalen erschütterte Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat rückwirkend die Gemeinnützigkeit verloren. Die OFD Frankfurt am Main habe dem Kreisverband für die Jahre 2014 bis 2017 diesen Status aberkannt, teilte die Awo am Mittwoch mit.

Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet. Der Verein muss nun Steuern nachzahlen und darf keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Bei der Awo-Affäre geht es um Betrug in Millionenhöhe. Gegen ehemalige Funktionäre wird ermittelt.

"Die Verantwortung für den Verlust der Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Nachzahlung liegt klar bei der ehemaligen Geschäftsführung um Jürgen Richter", sagte Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann der Mitteilung zufolge. "Wir haben mit unserem Sanierungskurs alle Schritte unternommen, um diese Missstände zu beseitigen."

Neuberechnung der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer

Der Verband wird für die betroffenen Jahre steuerlich wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt, damit erhöht sich die Steuerlast. Die Nachzahlung setzt sich laut Awo aus der Neuberechnung der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer zusammen. Eine Summe wurde nicht genannt, es handele sich bei der Nachforderung aber um einen Betrag, den der Verband "aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und der vorgenommen Rückstellungen" stemmen könne.

Jahre nach 2017 in Prüfung

Wie es für die Jahre nach 2017 aussieht, ist einem Awo-Sprecher zufolge offen. 2018 und 2019 seien «in Prüfung». Man gehe davon aus, dass die Entscheidung ausfalle wie für 2014 bis 2017. Die Steuererklärung für 2020 sei derzeit in Arbeit.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Gemeinnützigkeit
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