Widerstand gegen Bayerns Sonderweg bei der Erbschaftsteuer
Die Finanzministerkonferenz forderte nach Angaben der rheinland-pfälzischen Ressortchefin Doris Ahnen (SPD) Bayern auf, die Erbschaftsteuer wie in den übrigen Ländern zu erheben - auf Basis der gemeinsam vereinbarten Grundsätze. "Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand" kritisierte Ahnen am Donnerstag.
Bayern beteiligt sich nicht am gemeinsamen Anwendungserlass
Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass Bayern bei der Umsetzung der im vergangenen Herbst geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einen Sonderweg einschlagen werde. Die anderen 15 Bundesländer stehen dagegen hinter dem Anwendungserlass. Jetzt hat das Münchner Finanzministerium den Angaben zufolge mitgeteilt, dass sich Bayern nicht an den mehrheitlich abgestimmten Ländererlassen zur Erbschaftsteuerreform beteiligt.
Weniger strenge Auslegung des Gesetzes in Bayern?
Die Vorschriften zur Umsetzung der auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben gilt somit nur für die Finanzämter in 15 Bundesländern - und nicht in Bayern. Ahnen nannte das Vorgehen leicht durchschaubar: "Es geht um die Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern durch die Hintertür." Auch das Bundesfinanzministerium hatte zuvor von "einem einmaligen Vorgang" gesprochen.
Bayern hatte schon bei der langwierigen Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern versucht, die neuen Vorgaben zugunsten der Wirtschaft und Familienunternehmen zu entschärfen. Kritiker vermuten, dass der Fiskus in Bayern die neuen Regeln weniger streng auslegen könnte. Da die Erbschaftsteuer keine Bundes- und auch keine Gemeinschaftssteuer ist und von den Ländern eingezogen wird, hat Berlin keine Handhabe gegen den Sonderweg des Freistaates.
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