Der Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen ist nach wie vor in der Schwebe. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich zum wiederholten Mal nicht einigen.

Das Förderpaket mit Steuerrabatten für energetische Gebäudesanierungen könnte scheitern. Bund und Länder konnten sich am 8.2.2012 erneut nicht auf einen Steuerbonus verständigen, mit dem Hausbesitzer einen Großteil der Sanierungskosten von der Steuer absetzen könnten. Die Länder wehren sich dagegen, einen Teil der Steuerausfälle von bis zu 1,5 Milliarden Euro zu tragen.

Nach den bisherigen Entwürfen könnte der Hausbesitzer zehn Jahre lang bis zu zehn Prozent seiner Kosten steuerlich absetzen. Er könnte bei einem Sanierungspreis von 70.000 Euro von 2012 bis 2021 jedes Jahr 7.000 Euro steuermindernd geltend machen. Bei einem unterstellten Grenzsteuersatz von 30 Prozent erhält er einen Steuervorteil von jährlich 2.100 Euro, insgesamt über zehn Jahre 21.000 Euro.