Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
Hintergrund
Deutschland hat in Jahr 2024 zusammen mit 26 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (Mehrseitige Vereinbarung) unterzeichnet.
Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es nach Ansicht des BMF erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen.
Die Mehrseitige Vereinbarung erweitere den automatischen Austausch auf Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten.
Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz, dessen Referentenentwurf das BMF am 24.3.2026 veröffentlicht hat, soll die Mehrseitige Vereinbarung die erforderliche Zustimmung für die Abgabe der nach ihrem § 7 Abs. 1 der OECD zu übermittelnden Notifikation erlangen.
Inhalt der Mehrseitigen Vereinbarung
Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien bei Vorliegen der dort vorgegebenen Voraussetzungen, die näher bezeichneten und für das Besteuerungsverfahren in den anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln.
Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden soll unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets übermittelt und nicht veröffentlicht.
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