System zur Umsatzsteuerrückerstattung im Reiseverkehr

Bei der Einrichtung eines elektronischen Systems zur Umsatzsteuerrückerstattung im Reiseverkehr will die Bundesregierung nicht auf bestehende Lösungen anderer EU-Staaten zurückgreifen, sondern lässt ein eigenes System entwickeln.

Dass berichtet der Pressedienst des Deutschen Bundestag am 27.5.2021 ( hib 711/2021). Das System müsse "in allen Belangen den hier gestellten Anforderungen gerecht werden", schreibe die Bundesregierung zur Begründung in ihrer Antwort ( BT-Drucks. 19/29727) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Noch kein Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof

Für die Entwicklung sei ein Projekt bei der Generalzolldirektion eingerichtet worden, das verschiedene Modelle erarbeitet habe. Bislang gebe es jedoch kein Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof. Das Verfahren müsse einerseits die Kontrollanforderungen des Bundesrechnungshofs einhalten, andererseits die anderen Ziele des Projekts erfüllen:

  • die Entlastung des Personals,
  • die Verfahrensbeschleunigung und
  • die Verbesserung der Verkehrssituation.

Zeitplan zur Umsetzung noch ungewiss

Zum Zeitplan könnten keine Aussagen getroffen werden, so die Bundesregierung. Das System soll die Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen im touristischen Reiseverkehr insbesondere an der Grenze zur Schweiz vereinfachen. Bislang muss der Zoll Ausfuhrkassenzettel ausfüllen, um die Ausfuhr von Waren aus der EU zu bestätigen.

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