Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
Abwehrmaßnahmen nach dem Stufenmodell
Die Rechtsverordnung soll auch den Zeitpunkt nennen, ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) nicht länger erfüllt. Dies soll die Prüfung der Anwendbarkeit der in den §§ 8 bis 11 StAbwG genannten Abwehrmaßnahmen nach dem sogenannten Stufenmodell erleichtern:
- Ab dem Beginn des ersten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Steuerhoheitsgebiet aufgenommen wurde, sind die Abwehrmaßnahmen nach den § 9 StAbwG (erschärfte Hinzurechnungsbesteuerung) und § 10 StAbwG (Quellensteuermaßnahmen) anzuwenden.
- Ab dem Beginn des dritten Kalenderjahres, ist zusätzlich § 11 StAbwG (Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen) anzuwenden. Die Kollisionsregeln des StAbwG sind zu beachten, sodass beispielsweise § 11 StAbwG nicht auf Ausschüttungen anzuwenden ist, die aus Beiträgen resultieren, die bereits dem § 8 StAbwG (Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug) soder § 10 StAbwG unterlegen haben.
- Ab dem Beginn des vierten Kalenderjahres ist zusätzlich § 8 StAbwG anzuwenden. Die Kollisionsregeln des StAbwG sind zu beachten, sodass beispielsweise das Abzugsverbot nach § 8 StAbwG keine Anwendung findet, sofern die Beiträge bereits dem § 10 Abs. 1 Satz 1 StAbwG unterlegen haben.
Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete
Gemäß der aktuellen Fassung der sog. "schwarzen Liste" Liste der EU gelten folgende Steuerhoheitsgebiete als nicht kooperativ:
- Amerikanisch-Samoa
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Samoa
- Trinidad und Tobago
- Amerikanische Jungferninseln
- Vanuatu
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb - Steueroasenabwehrverordnung - StAbwV - Referentenentwurf (BMF), veröffentlicht am 25.10.2021
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
16.0979
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.164449
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0597
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.8014
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.664
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.6181
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.938
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.453
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7703
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
763
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
18.10.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
15.10.20249
-
Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
15.10.2024
-
SPD will Steuersenkungen und Kaufprämie für E-Autos
14.10.2024
-
Änderung mehrerer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe
14.10.2024