Rat der EU kürzt schwarze Steuerliste
Die EU-Liste ist Teil der derzeitigen Bemühungen um die Unterbindung der Steuervermeidung und die Förderung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns wie Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und internationaler Standards gegen die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung. Die Liste wurde im Dezember 2017 erstellt und liegt in Anlage I der vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen vor. Sie wurde im März 2019 überarbeitet und die Änderungen nun vom Rat der EU angenommen ( Rat der EU, Vermerk v. 15.5.2019EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ).
Barbados und Bermuda in Anlage II aufgenommen
Barbados hat sich auf hoher politischer Ebene verpflichtet, die Bedenken der EU, dass es seine schädlichen Steuervergünstigungsregelungen durch eine Maßnahme mit ähnlicher Wirkung ersetzt hat, auszuräumen, während Aruba und Bermuda ihre Verpflichtungen nunmehr umgesetzt haben. Zugleich ist Bermuda nach wie vor verpflichtet, auf die Bedenken der EU im Bereich der kollektiven Geldanlagen einzugehen. Infolgedessen werden Barbados und Bermuda aus Anlage I der Schlussfolgerungen gestrichen und in deren Anlage II aufgenommen, in der Länder und Gebiete aufgeführt sind, die ausreichende Verpflichtungen zur Reform ihrer Steuerpolitik eingegangen sind; Aruba wird hingegen völlig aus beiden Anlagen gestrichen.
Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
Daher stehen nunmehr noch 12 Länder und Gebiete auf der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete:
- Amerikanisch-Samoa,
- Belize,
- Dominica,
- Fidschi,
- Guam,
- die Marshallinseln,
- Oman,
- Samoa,
- Trinidad und Tobago,
- die Vereinigten Arabischen Emirate,
- die Amerikanischen Jungferninseln und
- Vanuatu.
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