Der Bundestag hat am 30.6.2011 dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zugestimmt. Unser Top-Thema stellt die Änderungspläne vor.

Das Maßnahmenpaket zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien beinhaltet auch steuerliche Anreize, die Eigentümer älterer Gebäude auf 2 verschiedenen Wegen geltend machen können. Diese ähneln den bereits bestehenden Steuervergünstigungen für Denkmal- und Sanierungsobjekte gem. §§ 7h, 7i, 10f EStG.