Regierung verteidigt geplante Regeln für Unternehmensnachfolge
Die bisher vorgelegten Eckpunkte fallen schärfer aus als von der Wirtschaft erwartet. Danach müssten mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden.
Die Karlsruher Richter hatten Mitte Dezember die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen gekippt (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12). Derzeit können Firmenerben von den Steuern teilweise oder ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.
Geplant ist nun ist eine Freigrenze von 20 Millionen Euro je ererbten betrieblichen Vermögen für die "Bedürfnisprüfung". Damit soll verhindert werden, dass automatisch zu viele Firmen profitieren. Die von der Wirtschaft kritisierte Grenze wird in Regierungskreisen damit begründet, dass 2013 etwa 98 Prozent der Unternehmen unterhalb dieser Wertgrenze gelegen hätten. Bei einem höheren Wert bestehe die Gefahr, dass er vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werde, hieß es.
Auch soll künftig das Privatvermögen der Erben oder Beschenkten einbezogen werden. Allerdings soll die Belastung des Privatvermögens den Angaben zufolge gedeckelt werden. Verschont werden soll nur noch "betriebsnotwendiges Betriebsvermögen". Ferner soll es eine Bagatellgrenze von einer Million Euro für kleine Unternehmen geben, die den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen müssen, um von der Steuerverschonung zu profitieren.
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