Abschlussbericht

Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung


Statistik (1)

Auf Bitte des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wurde eine Evaluierung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt nun vor.

Die Evaluierung beruht auch auf der Ankündigung der Bundesregierung im Regierungsentwurf, die Regelungen auf ihre Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand und das Erreichen ihrer Wirkungsziele zu evaluieren. Der Gesetzgeber hatte das Investmentsteuergesetz durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 (Investmentsteuerreformgesetz) grundlegend neugestaltet. Ziele dabei waren insbesondere EU-rechtliche Risiken auszuräumen, einzelne Steuersparmodelle zu verhindern und die Gestaltungsanfälligkeit zu reduzieren sowie die Steuervereinfachung. 

Investmentsteuerreformgesetz: Untersuchte Bereiche

Im Bericht werden Erkenntnisse zu folgenden Bereichen dargestellt:

  • Fondsstandort: Fragen zu der Auswirkung auf den Fondsstandort Deutschland.
  • Teilfreistellungssätze für Investmentfonds (§ 20 InvStG): Untersuchung der Angemessenheit der Teilfreistellungssätze und Analyse durch einen Steuerbelastungsvergleich.
  • Teilfreistellungssatz für fondsgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG): Untersuchung der Angemessenheit des Teilfreistellungssatzes von 15 % für die fondsgebundene Lebensversicherung. 
  • Dividendenbesteuerung: Effektivität es § 36a EStG bei der Verhinderung von Cum/Cum-Gestaltungen.
  • EU-Rechtskonformität
  • Steuergestaltungen: Verhinderung von Steuersparmodellen.
  • Steuervereinfachung
  • Erfüllungsaufwand

Abschlussbericht: Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion