Cum-Ex-Verfahren gegen Börsenhändler gegen Millionenbetrag eingestellt
Der Schritt erfolgte gegen eine Geldauflage von 2,8 Mio. EUR, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Es geht um einen Mann, der hohe Provisionen bei früheren Cum-Ex-Aktiengeschäften der HypoVereinsbank (HVB) verdient hatte. Der Fall geht auf die bundesweit erste Cum-Ex-Anklage von 2017 zurück, wegen der später der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen den früheren Börsenhändler war dabei abgetrennt worden. Cum-Ex-Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag gelten als größter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte, man habe der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, da der frühere Börsenhändler geständig sei und umfassend zur Tataufklärung beigetragen habe. Zudem sei er bereits am Landgericht Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Millionenschwerer Steuerschaden
Die hessischen Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben, die den Fiskus rund 113 Mio. EUR kosteten. Beteiligt an den Deals waren mehrere frühere HVB-Beschäftigte, darunter Börsenhändler und Privatkundenberater.
Berger stand nach einem langen Auslieferungsverfahren aus der Schweiz ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht. Er wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung im Mai 2023 zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Bei Cum-Ex-Deals inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von Finanzämtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat büßte geschätzt mindestens 10 Mrd. EUR ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden Gesetzänderung.
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Ralph Treitz
11.02.2025 11:12 Uhr
Zitat: "Der Staat büßte geschätzt mindestens 10 Mio. EUR ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden Gesetzänderung."
Schön wäre es wenn es nur 10 Mio gewesen wären.
Und ebenso schön wäre es, wenn Cum-ex durch die Gesetzesänderungen abgestellt wäre.
Frank Holst
04.03.2025 12:58 Uhr
Sehr geehrter Herr Treitz,
besten Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich recht, dass es im Beitrag „10 Mio.“ „10 Mrd.“ heißen muss. Wir haben dies inzwischen korrigiert.
MfG, Frank Holst, Haufe Online Redaktion