Bund und Länder einig bei Solarförderung
Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.
Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten.
In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1.1.2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln i. H. v. 50 Mio. EUR. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Fotovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.
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