Kampf gegen hybride Gestaltungen geht weiter
Wie die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung schreibt, können Unternehmen künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen, selbst wenn hierbei auch Drittländer betroffen sind.
Neue Regeln gelten ab 1.1.2020
Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt habe, seien die neuen Vorschriften am 29.05.2017 vom Rat offiziell angenommen worden. Ziel der neuen Vorschriften sei es, sog. "hybride Gestaltungen" mit den Steuersystemen von Drittländern zu unterbinden. Das Inkraftreten sei für den 1.1.2020 festgelegt wobei bezüglich einer Bestimmung (Artikel 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen sei.
Außerdem kündigt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung für die kommenden Wochen einem Vorschlag an, der die Meldung grenzübergreifender Steuerplanungsstrategien durch Intermediäre (z. B. Steuerberater) vorsehe.
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