Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019)
Der Bundesrat hatte am 11.10.2019 den Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 zugestimmt. Entgegen der gemeinsamen Empfehlung des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses hatte er dabei keine Änderungen mehr gefordert.
Die Bundesregierung hielt die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 im wesentlichen Teilen für überholt. Sie seien an die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und dem Bewertungsgesetz vollzogenen Rechtsänderungen durch die Erbschaftsteuerrefom 2016 ("Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" v. 4.11.2016) anzupassen. Außerdem müsse die aktuelle BFH-Rechtsprechung und die zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden.
Mit verbindlichen, übersichtlichen und praxisgerechten Regelungen zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und des zugehörigen Bewertungsrechts soll eine sachgerechte und umfassende Unterrichtung der Finanzämter sowie der Steuerpflichtigen und ihrer Berater gesichert werden.
Anwendung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 (Tag des Kabinettbeschlusses) entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1.5.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind dann nicht mehr anzuwenden.
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