Elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung soll 2014 starten
Die Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustausches im Meldeverfahren der Sozialversicherung schreitet voran. Trotz des ELENA-Flops ist der Trend ungebrochen, den Austausch von Informationen weitgehend über das Netz abzuwickeln. Formulare, Anträge und Bescheinigungen auf Papier sollen abgeschafft werden.
Anders als bei ELENA ist das Grundprinzip aber nun offenbar, nur so viele Daten wie nötig und diese nur im tatsächlichen Bedarfsfall auf die virtuelle Reise zu schicken.
BEA ersetzt komplett die Papier-Arbeitsbescheinigung
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Projekt gestartet, mit dem die Arbeitsbescheinigung bei Ende eines Arbeitsverhältnisses elektronisch übermittelt werden kann („BEA - Bescheinigungen vom Arbeitgeber elektronisch annehmen“). Der Arbeitgeber muss derzeit mit einem umfangreichen Vordruck alle Tatsachen bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können. Diese Meldepflicht besteht nach der heutigen gesetzlichen Regelung generell, d.h. auch ohne besondere Anforderung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer oder die Bundesagentur (§ 312 SGB III). Das soll geändert werden. Wird das geplante elektronische Übermittlungsverfahren genutzt, sollen die Daten bei Beschäftigungsende nur auf Anforderung herausgegeben werden.
Informationspflicht an die Arbeitnehmer entfällt
Damit die betreffenden Arbeitnehmer die abgegebenen Informationen des Arbeitgebers kennen, plant die Bundesagentur die Arbeitgeberangaben zur jeweiligen Leistungsbewilligung bzw. ggf. dem ablehnenden Bescheid beizufügen. Damit wären die Arbeitgeber tatsächlich in die Lage versetzt, bei diesem Arbeitsvorgang komplett auf Papier verzichten zu können. Bislang müssen sie den Arbeitnehmer über den Vordruck selbst informieren. Insbesondere für größere Unternehmen scheint sich eine praktikable und einfache Lösung abzuzeichnen.
Bestehendes Meldeverfahren nutzen
Zumal die Bundesagentur vorhat, die bestehenden Meldewege des SV-Meldeverfahrens zu nutzen. Eine zusätzliche Investition in neue Technik wäre damit nicht erforderlich. Das ist auch gut so. Denn ob sich das Angebot für Arbeitgeber – die Nutzung von BEA soll freiwillig sein - bei zusätzlichen Ausgaben noch rechnet, wäre fraglich. Gleichzeitig ist durch die Nutzung des SV-Meldeverfahrens ein hoher Sicherheitsstandard garantiert.
Alle vom Verfahren betroffenen Stellen sind am Projekt beteiligt
Durch die Beteiligung aller betroffenen Verbände und Organisationen bereits in der frühen Planungsphase des BEA-Projekts soll erreicht werden, dass die berechtigten Interessen aller Beteiligten einfließen. So sind neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, VERDI und der GKV-Spitzenverband beteiligt. Mitwirkende ist ebenfalls die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung), bei der alle Fäden des SV-Meldeverfahrens zusammenlaufen.
Start des Verfahrens erst 2014
Gesichert ist auch die Einbindung in das Projekt zur Optimierung des Meldeverfahrens (OMS), das als Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung des SV-Meldeverfahrens vom BMAS gestartet wurde. Das versicherte auf Nachfrage eine Sprecherin der Bundesagentur.
Einziger Wermutstropfen: BEA ist zur Pilotierung erst ab Juli 2013 verfügbar. Die Freigabe für alle Arbeitgeber bei freiwilliger Nutzung ist dann ab 1.1.2014 vorgesehen.
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