Einigung in der EU über Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen

Laut der Pressemitteilung des Rates der EU haben die EU-Mitgliedstaaten am 12.12.022 beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Richtlinie zur "zweiten Säule" anzunehmen. Es werde nun ein schriftliches Verfahren für die förmliche Annahme eingeleitet.
Körperschaftsteuersatz mindestens 15 %
Die wirksame Umsetzung der Richtlinie werde den Wettlauf nach unten bei den Körperschaftsteuersätzen eindämmen. Für die Gewinne großer multinationaler und inländischer Gruppen oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. EUR gilt künftig ein Steuersatz von mindestens 15 %. Die neuen Vorschriften werden nach Ansicht des Europäischen Rats das Risiko der Gewinnverkürzung und ‑verlagerung verringern und sicherstellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen den vereinbarten globalen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen.
Die Richtlinie muss bis Ende 2023 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Hintergrund: Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung
Am 8.10.2021 haben sich fast 140 Länder des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und ewinnverlagerung (BEPS) auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt – eine Errungenschaft von historischer Bedeutung.
Die Reform der internationalen Körperschaftsteuervorschriften besteht aus zwei Säulen:
- Die erste Säule umfasst das neue System der Zuweisung von Besteuerungsrechten bezüglich der größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Das Kernstück dieser Säule wird ein multilaterales Übereinkommen sein. Die fachliche Arbeit an den diesbezüglichen Einzelheiten findet im inklusiven Rahmen statt.
- Die zweite Säule umfasst die Vorschriften, mit denen die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verringert werden, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen. Diese Säule ist nun durch eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde, rechtlich verankert.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
5.9299
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
5.809451
-
Steuerpolitik in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025
5.055
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
3.09313
-
Wachstumschancengesetz verkündet
2.4284
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.856
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.6093
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.576
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.5561
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
1.337
-
Wirtschaftsverbände warnen vor Verpackungssteuer wie in Tübingen
14.02.2025
-
Listen zur Evaluierung von Steuergesetzen
11.02.2025
-
Pläne zu Verpackungssteuer in mehreren Städten
10.02.2025
-
Cum-Ex-Verfahren gegen Börsenhändler gegen Millionenbetrag eingestellt
07.02.20251
-
28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie
05.02.2025
-
Steuerpolitik in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025
31.01.2025
-
ifo Institut empfiehlt Erbschaftssteuerreform
24.01.2025
-
Gesetzespläne für härtere Bekämpfung der Geldwäsche gescheitert
23.01.2025
-
DStV fordert Klarheit bei Erweiterung der E-Bilanz-Daten
15.01.2025
-
SPD konkretisiert Steuerpläne
13.01.2025