Doppelbesteuerungsabkommen mit Kamerun

Die Bundesregierung hat mit Kamerun ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen geschlossen und dazu den Entwurf eines Gesetzes eingebracht.

Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen auf dem Gebiet der Luftfahrt

Zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen auf dem Gebiet der Luftfahrt sollen durch das Abkommen steuerliche Hindernisse abgebaut werden. Ziel war nach Angaben der Bundesregierung, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Luftfahrtunternehmen Einkünfte und Vermögen ausschließlich in Deutschland versteuern. Das Abkommen enthalte die dafür notwendigen Regelungen.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen

Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 1.6.2018