Berliner Senat ändert Vergnügungsteuergesetz

Mit einer gesetzlichen Änderung sollen in Berlin zukünftig die manipulationsgeschützten Daten der Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit für die Besteuerung zugrunde gelegt werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Berliner Senat am 29.9.2020 gefasst. Der Gesetzentwurf wird nun im Abgeordnetenhaus eingebracht.

Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit

Die Gesetzesänderungen im Besteuerungsverfahren beziehen sich nach der Pressemitteilung der Senatskanzlei auf Spielautomaten, die beispielsweise in Spielhallen oder Gaststätten aufgestellt sind. In den Spielgeräten werden nachträgliche Veränderungen der vom Spielgerät generierten und aufgezeichneten Daten im Sinne der Manipulationssicherheit kenntlich gemacht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Berliner Senat am 29.9.2020 gefasst. Der Gesetzentwurf wird nun im Abgeordnetenhaus eingebracht.

Anpassung des Vergnügungsteuergesetzes notwendig

Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit sind wie die Zulassung oder die technische Ausstattung in der Spielverordnung und dem Berliner Spielhallengesetz geregelt. Die Anpassung des Vergnügungsteuergesetzes sei nun erforderlich, weil die Vorgaben für die in Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit zu erfassenden und aufzuzeichnenden Daten neu geregelt wurden – zum Teil mit Übergangsfristen bis zum Februar 2021.

Die manipulationsgeschützten Daten der Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit sollen künftig ebenfalls für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Diese orientiert sich am Bruttospielertrag. Der Bruttospielertrag ist der Betrag, um den die Einsätze die Gewinne übersteigen.

Schlagworte zum Thema:  Vergnügungssteuer, Steueränderungen