Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel

Die Länderfinanzminister haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Goslar auf Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen geeinigt. Weitere Themen waren der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, eine bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung sowie die Besteuerung der Digitalwirtschaft.

Plattformbetreiber sollen haften

Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen der Länder-Finanzminister künftig haften, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer zahlen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigten sich die Ressortchefs der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am 25.5.2018 in Goslar mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums. Bereits zum Januar 2019 solle das neue Gesetz in Kraft treten, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass künftig die Marktplatzbetreiber haften, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Die nationale Gesetzgebung soll eine Lücke bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Regelung im Jahr 2021 schließen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Gesetzesinitiative positiv. "Immer mehr Händler, aber auch Hersteller sind von den ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Schätzungsweise seien nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.

Dauerthema ermäßigter Umsatzsteuersatz

Ebenfalls diskutiert wurde der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hierzu äußerte sich der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU): "Wir müssen das Thema ermäßigter Mehrwertsteuersatz wieder auf die politische Agenda holen. In ihrer jetzigen Ausgestaltung ist die Mehrwertsteuer viel zu komplex und auch betrugsanfällig. Einzelne Tatbestände gehören daher generalüberholt, um mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer geht in die völlig falsche Richtung und findet nicht meine Unterstützung. Er würde noch mehr Ausnahmen zulassen. Mehr Ausnahmen würden die Steuer aber noch gestaltungs- und betrugsanfälliger machen und das bestehende System noch weiter verkomplizieren. Soziale Aspekte der Mehrwertsteuer dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel muss erhalten bleiben.

Eine Reform der Mehrwertsteuer darf insgesamt nicht zu Steuererhöhungen führen, sondern muss aufkommensneutral sein. Wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände abgeschafft werden könnten anderen im Zuge einer Harmonisierung angepasst werden. Auch könnte in diesem Zusammenhang dann über eine Absenkung des Regelsteuersatzes nachgedacht werden".

Behördensprache soll einfacher werden

Eine weitere Initiative der Länder-Finanzchefs betrifft die Sprache ihrer Behörden. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge machen, wie Formulare, Briefe und Info-Broschüren einfacher und verständlicher formuliert werden können. "Eine Umfrage hat gezeigt, dass 61 % der Bevölkerung häufig Probleme haben, die amtliche Sprache zu verstehen", sagte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU), der das Projekt initiiert hatte. Seine Behörde habe bereits 600 ländereigene Vordrucke überarbeitet.

Handlungsbedarf bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft

Die Finanzministerinnen und Finanzminister setzten sich in Goslar außerdem mit der Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft auseinander. Sie waren sich einig, dass es im Bereich der vollständig digitalisierten Geschäftsvorgänge Klärungs- und Handlungsbedarf gibt. Das gelte sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Die Finanzministerkonferenz regte an, die bestehenden steuerlichen Regelungen auf mögliche Änderungen hin zu überprüfen. Dabei müssten Steuergerechtigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle der Maßstab sein.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuersatz