BDL: Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,40 Euro sofort umsetzen!
Aus der Pressemitteilung des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL):
Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein tragendes Prinzip des Steuerrechts. Deshalb ist die Erhöhung der Entfernungspauschale unumgänglich. Der Staat hat durch die extremen Preissteigerungen automatisch erhebliche Mehreinnahmen an Mineralöl-, Öko- und Umsatzsteuer. Soweit Arbeitnehmer tatsächliche Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten geltend machen können, sind diese und damit auch die Preissteigerungen, steuerlich abziehbar. Mit dem gerade auf den parlamentarischen Weg gebrachten Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression sollen den Steuerzahlern inflationsbedingte Mehreinahmen in Höhe von sechs Mrd. Euro zurückgegeben werden, weil der Staat - so die Gesetzesbegründung - nicht länger von Lohnerhöhungen profitieren will, denen jedoch keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt. Dazu sollen künftig der Grundfreibetrag und der Tarifverlauf einer regelmäßigen zweijährigen Überprüfung unterzogen werden.
Der BDL fordert auch in diesem Zusammenhang die Anpassung der Entfernungspauschale. Zur Erinnerung:
- Die letzte dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale (damals noch Kilometerpauschale) datiert aus dem Jahre 1991. Damals, vor nunmehr 21 Jahren, wurde die Kilometerpauschale von zuvor 0,26 Euro (0,50 DM) auf 0,30 Euro (0,58 DM) erhöht.
- Ab 1999 wurde die Entfernungspauschale auf 0,36 Euro für die ersten 10 Kilometer und auf 0,40 Euro ab dem 11. Kilometer erhöht. Ab 2004 wurde sie wieder auf 0,30 Euro gesenkt.
- Der Preis für einen Liter Superbenzin lag 1991 bei etwa 0,68 Euro (1,33 DM). Derzeit kostet Superbenzin etwa 1,69 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 1,01 Euro, die 148% ausmachen - bei gleich gebliebener Höhe der Entfernungspauschale.
Erich Nöll: "Dies stellt ein extremes Missverhältnis dar!" Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) fordert daher eine Erhöhung der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro auf mindestens0,40 Euro und die Festschreibung eine regelmäßigen Überprüfung im Zweijahresrhythmus. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und kann unseres Erachtens ohne großen gesetzgeberischen Vorlauf noch in das Gesetz zum Abbau der kalten Progression aufgenommen werden.
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