Ausbau steuerlicher Forschungsförderung

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) nimmt einen neuen Anlauf, um die von der Wirtschaft seit langem angemahnte steuerliche Forschungsförderung zu stärken. 

Ein am Dienstag vorgelegter Plan für zusätzliche Innovationen sieht Finanzhilfen sowie Steuererleichterungen von insgesamt rund 1 Mrd. EUR pro Jahr vor. Eine steuerliche Forschungsförderung dürfte allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode kommen.

Ressortgespräche beginnen

Die Wirtschaft fordert seit Jahren von der Politik, für forschende Unternehmen die Steuern zu ermäßigen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im März bereits signalisiert, die Forschung mittlerer und kleiner Unternehmen fördern zu wollen. Die Ressortgespräche dazu sollen demnächst beginnen.

Abzug von Lohnsteuerkosten 

Das Modell von Zypries sieht vor, dass Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten 10 % der Personalkosten in Forschung und Entwicklung von den monatlichen Lohnsteuerkosten abziehen können. Eine Forschungsförderung mit steuerlichen Mitteln wird schon länger vom Wirtschaftsministerium gefordert, um einen Anreiz für mehr Innovationen gerade im Mittelstand zu geben.

Schäuble hat kleine und mittlere Unternehmen im Fokus

Schäuble hatte zuletzt deutlich gemacht, dass künftig insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Forschungsförderung erleichtert werden solle. Deshalb solle für die nächste Legislaturperiode nach 2017 eine steuerliche Förderung für kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht werden. Einzelheiten müssten aber noch erarbeitet werden. Unabhängig davon habe sich die gezielte, direkte Förderung von Forschung und Entwicklung bewährt.

BDI beruft sich auf EU-Kommission

Der Industrieverband BDI hatte sich zuletzt für eine steuerliche Forschungsförderung von mindestens 10 % ausgesprochen. Eine Steuergutschrift in Höhe von 10 % der Aufwendungen führe zu einer Ausweitung entsprechender Investitionen von etwa 14 %, argumentierte der BDI im Januar. Die EU-Kommission habe eine steuerliche Forschungsförderung und das Instrument der Steuergutschrift empfohlen.

Netzwerke werden weiter gefördert

Zudem wird in dem von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig (SPD) maßgeblich erstellten Papier eine frühere und bisher nicht umgesetzte Forderung des Wirtschaftsministeriums bekräftigt, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf jährlich 700 Millionen und die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) auf 200 Millionen Euro zu erhöhen. Beide Programme werden von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) abgewickelt, die Mittelstandsfirmen und Forschung zusammenführt. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben keine eigenen Kapazitäten für die Forschung. Über das Netzwerk soll der Zugang zu neuen Technologien erleichtert werden.

Finanzierung mit Wagniskapital

Zudem soll nach dem Plan des Wirtschaftsministeriums ein Gründerfonds mit einem Volumen von 300 Millionen Euro aufgelegt werden. Über die staatliche Förderbank KfW soll die Finanzierung mit Wagniskapital verstärkt werden, damit junge Wachstumsfirmen leichter an Geld kommen.

Nach der Wahl neue Etatpläne

Das Bundeskabinett will den Entwurf für den Haushalt 2018 und den Finanzplan des Bundes bis 2021 vor der Sommerpause beschließen. Verabschiedet vom Bundestag wird dieser aber nicht mehr. Die künftige Bundesregierung muss nach der Wahl neue Etatpläne vorlegen.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Innovation, Steueränderungen, Lohnsteuer