Anhebung des Spitzensteuersatzes frisst geplante Entlastung auf
"Sollte der Spitzensteuersatz - wie von der SPD gefordert - schrittweise von 42 auf 45 % steigen, würden mittlere und höhere Einkommensschichten mehr bezahlen", sagte der Steuerexperte Jens Boysen-Hogrefe am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Grund ist die Methodik des deutschen Steuersystems.
Der Spitzensteuersatz betrifft in Deutschland nicht das gesamte zu versteuernde Einkommen, sondern nur jenen Anteil oberhalb von 54.950 EUR. Künftig soll die Grenze bei 60.000 EUR liegen. Boysen-Hogrefe zufolge würden dadurch Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 20.000 Euro um 8,71 EUR entlastet. Bei 40.000 EUR wären es 163,40 EUR und bei 60.000 EUR sogar 455,25 EUR pro Jahr. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Spitzensteuersatzes bei 42 Prozent bleibt.
Auch geringere Einkommen würden draufzahlen
"Denn diese Entlastung würde bei einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes mehr als aufgefressen - und zwar auch im Falle der geringeren Einkommen", sagte Boysen-Hogrefe. Grund sei der lineare Anstieg der Steuersätze. Demnach zahlten Steuerzahler bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 EUR pro Jahr unterm Strich 3,04 EUR drauf. Wer 40.000 EUR versteuern müsse, zahle 57,09 EUR, bei 60.000 EUR betrage die Belastung bereits 234,82 EUR. Spitzenverdiener zahlten 834,75 EUR (80.000 EUR), 1434,75 EUR (100.000 EUR) beziehungsweise 2.934,75 EUR (150.000 EUR) mehr Steuern.
Pläne noch umstritten
Nach den Vorstellungen der SPD soll die schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes um drei Punkte als Ausgleich für Pläne dienen, ihn erst bei etwas höheren Einkommen greifen zu lassen. Die Union lehnt eine derartige Anhebung des Spitzensteuersatzes aber ab.
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
461
-
E-Rechnung
4549
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3644
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
307
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
304
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3023
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
235
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
224
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
224459
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
223
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.09.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
24.09.2026
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
21.09.2026
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026