Frankfurt wird Sitz der zukünftigen EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung
Die AMLA ist ein Kernelement des Geldwäschepakets, das die EU-Kommission im Juli 2021 zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt hat.
Aufgaben der AMLA
Die Behörde wird verschiedene Aufgaben übernommen. So werden besonders risikoreiche grenzüberschreitend tätige Institute direkt beaufsichtigt. Auch bei anderen Instituten und im Nicht-Finanzsektor wird die Behörde ergänzende Aufsichtsbefugnisse erhalten. Die Behörde soll außerdem mit ihren voraussichtlich 400 bis 500 Beschäftigten die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen koordinieren und optimieren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
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